Schattennorm

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In der Mathematik, insbesondere im Gebiet der Funktionalanalysis, ist die Schatten-Norm (englisch Schatten norm) oder Schatten-von-Neumann-Norm eine Norm, die, ähnlich wie die Spurklassennorm und die Hilbert-Schmidt-Norm, als Verallgemeinerung der p-Integrierbarkeit eingeführt wurde. Sie ist nach Robert Schatten benannt.

Definition

Seien und separable Hilberträume und ein (linearer) kompakter Operator von nach . Für ist die Schatten-p-Norm des Operators definiert durch:

Dabei sind die Singulärwerte von , das heißt die Eigenwerte des kompakten, hermiteschen Operators . Aus dem Funktionalkalkül für den positiven Operator T*T folgt:

.

Operatoren mit endlicher Schatten-Norm heißen Operatoren der Schatten-p-Klasse und der Raum solcher Operatoren wird mit bezeichnet. Bezüglich der Schatten-Norm ist der Raum ein Banachraum und für p=2 ist er der Hilbertraum der Hilbert-Schmidt-Operatoren.

Eigenschaften

Die Schatten-Norm ist unitär invariant. Das heißt, für unitäre Operatoren und gilt:

Mittels der lässt sich zeigen, dass der Raum der Operatoren der Schatten-p-Klasse ein Ideal in B(H) ist. Man beachte, dass die Hilbert-Schmidt-Norm ist (siehe Hilbert-Schmidt-Operator) und die Spurklassennorm (siehe Nuklearer Operator).

Dualität

Seien p, q konjugierte Exponenten (1/p + 1/q = 1), . Dann erfüllt die entsprechende Schatten-Norm die folgende Höldersche Ungleichung:

Bezeichnet man mit den Banachraum der kompakten Operatoren auf H mit der Operatornorm, so lässt sich zeigen, dass die Höldersche Ungleichung der obigen Form auch für gilt. Daraus folgt, dass die Abbildung , definiert durch , eine wohldefinierte Kontraktion ist (hier bezeichnet der Strich ' den (topologischen) Dualraum).

Siehe auch

Literaturverzeichnis

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