Schuldnerverzug
Leistungsstörung im Schuldrecht - Eine Fälligkeit wird trotz Möglichkeit nicht bedient
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Schuldnerverzug bezeichnet:
- allgemein eine Form der Vertragsverletzung durch Verzögerung einer fälligen Leistung
- in Deutschland: Schuldnerverzug (Deutschland)
- in Österreich: Schuldnerverzug (Österreich)
- in der Schweiz: Schuldnerverzug (Schweiz)