Schwimmabzeichen (DDR)
Nachweis schwimmsportlicher Leistungen
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Das Schwimmabzeichen (umgangssprachlich Schwimmstufe) wurde in der DDR in drei Stufen verliehen und diente dem Nachweis schwimmsportlicher Leistungen.

Bedingungen für die Verleihung
Als Schwimmarten konnten Brustschwimmen, Rückenkraulen, Kraulschwimmen oder Schmetterlingsschwimmen gewählt werden. Die nachfolgenden Anforderungen galten in den 1980er Jahren (Grundstufe bis Leistungsstufe III), davor galten davon abweichende Anforderungen. (Stufe I bis Stufe III).
Grundstufe
Für das Erreichen der Grundstufe mussten 100 m in einer beliebigen Schwimmart geschwommen werden. Dazu ein beliebiger Sprung ins tiefe Wasser.
Leistungsstufe I
Leistungsstufe II
Leistungsstufe III
Siehe auch
Literatur
- Gerhard Lewin: Neufassung des Schwimmabzeichens des Deutschen Schwimmsportverbandes der DDR. In: Körpererziehung. Nr. 33, 1983, S. 454–456.
Weblinks
- Mein Schwimmunterricht in der DDR (mit Scans der Urkunden)
- Sport in der DDR


