Objektschutz

Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Objektschutz bezeichnet Sicherheitsmaßnahmen, um Objekte vor schädigenden Ereignissen und deren Auswirkungen zu schützen.[1] Gegenstand des Objektschutzes können jede Art von öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücken sein.[1] Neben kriminellen Handlungen schließen die Schutzbereiche hierbei oft auch allgemein störende oder schädigende Ereignisse wie Spionage, Brände, Unfälle, Umweltschäden, technische Defekte und die Minimierung deren Folgeschäden ein.[1]

Objektschutz durch die Landespolizei vor dem Bundeswehrkrankenhaus Hamburg

Häufig wird als Objektschutz vor allem die Dienstleistung der Bewachung und Zutrittskontrolle durch entsprechendes Sicherheitspersonal bezeichnet (Objektschutzdienst).[1][2] Im Privatsektor wird diese Dienstleistung auch Separatbewachung genannt,[3] während die Bewachung durch firmeneigenes Personal eher als Teil des Werkschutzes betrachtet wird.[1]

Allgemeines

Der Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von Sicherheitsdiensten durchgeführt. Geschützt werden staatlich (meist militärisch), wirtschaftlich und privat genutzte Objekte (Residenzen, Wohnsiedlungen). Schutzobjekte können sein: Gebäude, Anlagen (wie Munitionslager oder Kernkraftwerke) oder Großfahrzeuge aller Art (Kriegsschiffe). Auch Geldtransporte und Castor-Transporte zählen zu den Objekten im Sinne des Objektschutzes.

Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht:

Aber auch Zustandskontrollen (Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen), die Überwachungen kritischer Infrastrukturen (z. B. Notstromversorgung) und die allgemeine Koordination von Meldungen und Notfallmaßnahmen kann in den Aufgabenbereich des Objektschutzes fallen.[1]

Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein. Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre, Videoüberwachung und Panzerglas: insgesamt alles Maßnahmen der technischen Anlagensicherung.

Zur Überwachung der Wächter können Wächterkontrollsysteme dienen. Dabei sind an verschiedenen Stellen des zu schützenden Objekts Kontrollpunkte angebracht. Der Wächter führt ein Handgerät mit sich, das den Kontrollpunkt erkennt und dies zusammen mit der Uhrzeit speichert. So kann nachträglich die Anwesenheit des Wächters am Kontrollpunkt festgestellt werden.

Objektschutz in Deutschland

Rechtliche Grundlagen im zivilen Bereich

Die den Objektschutz durchführenden Wachleute haben keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Für seine Tätigkeit nimmt der Wachmann die Rolle des Besitzdieners ein. Er übt dabei im Namen des Auftraggebers das Hausrecht aus. Zur Durchsetzung steht ihm das im § 859 BGB verankerte Recht auf Selbsthilfe zu.

Die Wachfirmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Bewachungserlaubnis. Diese wird von Ordnungsämtern beziehungsweise Landratsämtern nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt.

Objektschutz beim Militär

In der Bundeswehr fällt Objektschutz nicht nur in den Aufgabenbereich des Heers, sondern es gibt verschiedene Objektschutztruppen. Die Luftwaffe verfügt im Dienstbereich Objektschutz mit dem Objektschutzregiment „Friesland“, ebenso wie die Marine im Seebataillon mit der Küsteneinsatzkompanie, sowie den unabhängigen Reserveeinsatzkompanien See, hierfür über spezialisierte Einheiten bzw. Verbände. Zum militärischen Objektschutz tragen die Heimatschutzkompanien und -Regimenter sowie die Feldjäger bei.

Der Dienstsitz des BMVg in Berlin, der Bendlerblock, wird prinzipiell durch das Feldjägerregiment 1 geschützt[4], welches dafür in unregelmäßigen Abständen Patrouillen Entlang des Sperrperimeters abläuft. Im Spannungs- und Verteidigungsfall wird diese Aufgabe auch durch das Wachbataillon beim Bundesministerium der Verteidigung wahrgenommen, welches in dem Fall auch weitere Dienstsitze der Bundesregierung in Berlin schützt.[5]

Schutz von Bundesorganen durch die Bundespolizei

Die Bundespolizei schützt im Einvernehmen mit den Ländern Berlin und Baden-Württemberg die aus polizeilicher Sicht schutzbedürftigen Verfassungsorgane des Bundes sowie Bundesministerien gegen Störungen und Gefahren, die die Durchführung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnten.

Dies sind im Einzelnen:

Die Schutzmaßnahmen umfassen dort u. a.:

  • Kontrolle des Personen- und Fahrzeugverkehrs
  • Abwehr von möglichen Gefahren durch Streifenpräsenz

Siehe auch

Einzelnachweise

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