Sozialgericht für das Saarland

Sozialgericht in Saarbrücken From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.

Gebäude des Sozialgerichtes und Landessozialgerichtes in Saarbrücken (2012)

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.[1]

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[2]

Gerichtsgebäude

Das Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

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