Sozialgericht für das Saarland
Sozialgericht in Saarbrücken
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Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.

Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.[1]
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).[2]
Gerichtsgebäude
Das Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichtes für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichtes für das Saarland. Abgerufen am 13. September 2018.