Landgericht Stralsund

Landgericht in Mecklenburg-Vorpommern From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Stralsund ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und eines von vier Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock.

Dienstgebäude am Frankendamm (2006)

Gerichtssitz und -bezirk

Landgericht Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Landgericht Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Landgerichte (LG) in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
  • LG Schwerin
  • LG Rostock
  • LG Stralsund
  • LG Neubrandenburg
  • Sitz des Gerichtes ist Stralsund.[1]

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichtsbezirke der zugehörigen Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.[2]

    Weitere Informationen Gerichtsbezirk, Fläche ...
    GerichtsbezirkFlächeEinwohnerzahl[3]
    Amtsgericht Greifswald2106,03 km2152.585
    Amtsgericht Stralsund3207,11 km2223.360
    Landgericht Stralsund5313,14 km2375.945
    Schließen

    In Baulandsachen wurde dem Landgericht Stralsund auch die Zuständigkeit für den Bezirk des Landgerichtes Rostock übertragen.[4] Außerdem ist das Landgericht Stralsund für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichtes Rostock ausschließlich zuständig für die Küstengewässer in Straf- und Zivilsachen, wenn die sachliche Zuständigkeit der Landgerichte gegeben ist.[5]

    Gebäude

    Das Gericht befindet sich am Frankendamm 17.

    Über- und nachgeordnete Gerichte

    Dem Landgericht Stralsund sind das Oberlandesgericht Rostock und der Bundesgerichtshof (BGH) übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Greifswald und Stralsund.

    Staatsanwaltschaft

    Die beim Landgericht Stralsund eingerichtete Staatsanwaltschaft Stralsund ist für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig, der die Amtsgerichte in Stralsund, einschließlich der Zweigstelle Bergen und Greifswald umfasst.[6] Untergebracht ist sie ebenfalls unter der Adresse Frankendamm 17.

    Die Staatsanwaltschaft Stralsund gliedert sich in fünf Abteilungen, die von den jeweiligen Oberstaatsanwälten geführt werden. In den Spezialdezernaten werden Straftaten verfolgt, deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis verlangt, wie beispielsweise bei Kapitalstrafsachen, Brandsachen, Straftaten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittelstrafsachen oder Staatsschutzdelikte.[7]

    Siehe auch

    Einzelnachweise

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