Steuerrichtlinie
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Steuerrichtlinien sind von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates (Art. 108 Abs. 7 GG) an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands vom Bundesfinanzministerium erlassen werden.