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Unterkiefer von Ternifine

Unterart der Art Homo erectus From Wikipedia, the free encyclopedia

Karte: Algerien
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Unterkiefer von Ternifine​
Einer der Unterkiefer von Ternifine (heute: Tighénif) in Algerien, daher als Ternifine 3 bezeichnet

Der Unterkiefer von Ternifine (heute: Tighénif), auch als Ternifine 1 oder Tighenif 1 bezeichnet, wurde 1954 in einem Steinbruch 20 km östlich von Muaskar im Nordwesten Algeriens entdeckt. Die Fundstätte war bereits 1872 bekannt geworden, und 1931 wurde dort erstmals gegraben. Von 1954 bis 1956 fanden weitere Grabungen statt, dann erneut durch ein französisch-algerisches Team von 1981 bis 1983.

Tighénif 1 wurde von Camille Arambourg 1954/55 in mehreren Veröffentlichungen zunächst als Atlanthropus mauritanicus[1][2][3][4] oder Homo mauritanicus bezeichnet. Heute gilt er als lokale Variante des Homo erectus und wird daher gelegentlich als Homo erectus mauritanicus bezeichnet.

Der Unterkiefer wurde auf ein Alter von etwa 700.000 Jahren datiert,[5] doch auch 780.000 Jahre werden genannt.[6] Damit handelt es sich um die ältesten menschlichen Überreste Nordwestafrikas.[7]

Die nach Tighénif 1 gefundenen homininen Fossilien bestehen aus zwei Unterkiefern (Tighénif 2, 3), einem Scheitelbein (Tighénif 4) und mehreren Zähnen, von denen vier wohl von einem 8 bis 10 Jahre alten Kind stammen.[8]

Die ursprüngliche Bezeichnung Atlanthropus mauritanicus verwies auf den Fundstätte in der Nähe des Atlas-Gebirges und auf altgriechisch ἄνθρωπος ánthropos, deutsch ‚Mensch‘ sowie auf Mauritania, zwei Provinzen des Römischen Reiches im Gebiet der heutigen Staaten Algerien und Marokko. Verwahrort der Funde ist das Laboratoire de Paléontologie des Muséum national d’histoire naturelle in Paris.[9]

Literatur

  • Jean-Jacques Hublin: Northwestern African Middle Pleistocene hominids and their bearing on the emergence of Homo sapiens. In: Lawrence Barham, Kate Robson-Brown (Hrsg.): Human Roots. Africa and Asia in the Middle Pleistocene. University of Bristol, 2001, S. 99–121, insbesondere S. 101 f.

Belege

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