Ungeld
altes Wort für Umsatzsteuer
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Das Ungeld (auch Umgeld, Ohmgeld, mittelhochdeutsch ungëlt, mittellateinisch indebitum) war eine seit dem 13. Jahrhundert erhobene Verbrauchssteuer.
Charakter und Verbreitung
Das Ungeld war eine Art Umsatzsteuer, die seit dem 13. Jahrhundert von den Reichsstädten auf Güter des täglichen Bedarfs erhoben wurde, insbesondere auf Wein und Bier, aber auch Getreide, Fleisch und Salz. Die Steuer wurde auf den Märkten und an den Stadttoren eingezogen und war neben dem Zoll die wichtigste Einnahme des spätmittelalterlichen Stadthaushalts.[1]
Ab dem 16. Jahrhundert wurde das Ungeld auch von den Landesherren übernommen, zunächst nur als Abgabe auf den Getränkeausschank. Höhe und Art der Besteuerung waren verschieden, und selbst im gleichen Herrschaftsgebiet wurde die Steuer nicht überall erhoben.[2] 1549 legte die Kurpfalz in einer Ordnung fest, dass künftig alle Wirte und Weinschänken von jeder Maß (1575 in Heilbronn etwa 1,4 Liter) Wein oder Bier einen Pfennig Ungeld schuldig sind.[3] Nirgendwo in der Pfalz durfte das Getränk ohne Wissen der Ungelter, der Einzugsbeamten, eingelagert werden. Diese kontrollierten die Fässer und rechneten mit den Wirten monatlich ab. Das Geld kam in einen mit unterschiedlichen Schlössern versehenen Kasten, den nur die Ungelter und die Finanzbeamten der Herrschaft gemeinsam öffnen konnten. Ursprünglich Getränkesteuer, wurde das Ungeld auch auf andere Waren ausgedehnt. Zwischen den Rechten des Landesherrn und denen des Ortsherrn gab es noch keine genau definierten Grenzen,[4] deshalb beanspruchte gelegentlich auch der Ortsherr einen Anteil am Ungeld.[5] Im 17. und 18. Jahrhundert wurde es auch von den Schweizer Länderorten (nicht von einer Stadt regierten Kantonen) übernommen.[1]
Das Ungeld, die als Akzise zuerst in Spanien und Venedig und seit dem 13. Jahrhundert am Niederrhein nachweisbare Verbrauchssteuer, ist die älteste europäische indirekte Steuer. Weil das Ungeld jedermann traf, war es unbeliebt, und die Forderung nach dessen Abschaffung zog sich durch Bauernkriege und Untertanenrevolten hin. Als bedeutende Einnahme hielt es sich aber bis ins 19. Jahrhundert; in der Schweiz beispielsweise wurde es schließlich 1887 bundesweit abgeschafft.[1]
Siehe auch
- Steuerherr (früher Ungeldherr)
- Liste nicht mehr erhobener Steuerarten
Literatur
- Anne-Marie Dubler: Ungeld. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Theodor Knapp: Neue Beiträge zur Rechts- und Wirtschaftsgeschichte des württembergischen Bauernstandes. Bd. 1 (Darstellung). Tübingen 1919.
- Karl Kollnig (Bearb.): Die Weistümer der Zenten Eberbach und Mosbach. Stuttgart 1985 (Badische Weistümer und Dorfordnungen 4).
- Sigmund Riezler: Geschichte Baierns. Bd. 3: Von 1347 bis 1508. Gotha 1889, Digitalisat
- Karl Wagner: Das Ungeld in den schwäbischen Städten biß zur zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts. Dissertation, Uni Marburg, 1908 (Volltext auf Archive.org)