Verpackungssteuer (Tübingen)
kommunale Verbrauchsteuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr beim Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigem Verzehr
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Die Verpackungssteuer in Tübingen ist eine kommunale Verbrauchsteuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr beim Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr. Sie gilt seit dem 1. Januar 2022 und war die erste ihrer Art in Deutschland. Die Steuer soll Müll im öffentlichen Raum reduzieren und die Kosten der Abfallentsorgung verursachungsgerecht verteilen.[1]
Rechtliche Grundlage
Die Verpackungssteuer wird als örtliche Verbrauchsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz erhoben.[2] Kommunen dürfen solche Steuern einführen, sofern sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind.
Nach mehreren Gerichtsverfahren bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2023 die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Tübinger Satzung. Mit Beschluss vom 27. November 2024 (Az. 1 BvR 1726/23)[3][4] erklärte schließlich das Bundesverfassungsgericht die Verpackungssteuer für verfassungsgemäß. Die klagende Systemgastronomiekette McDonald’s hatte in der Vorinstanz obsiegt. Das BVerwG stellte dagegen klar, dass Speisen zum Mitnehmen „typischerweise“ sehr bald gegessen würden und damit meist im Gemeindegebiet blieben. Es handele sich also um eine örtliche Steuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG. Diese Satzung widerspreche nicht den Abfallregeln des Bundes, da beide dasselbe Ziel verfolgten, nämlich Abfallvermeidung. Die Rechtmäßigkeit dieser Verpackungssteuer wurde im Januar 2025 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.[5]
Ausgestaltung der Steuer
Die Steuer wird auf Einwegverpackungen erhoben, die beim Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr ausgegeben werden. Besteuert sind unter anderem[6][7]:
- Einwegverpackungen und Einweggeschirr (z. B. Becher, Schalen, Kartons): 0,50 Euro
- Einwegbesteck und sonstige Hilfsmittel (z. B. Trinkhalme): 0,20 Euro
Der Steuerbetrag ist auf 1,50 Euro pro Verkaufsvorgang begrenzt.[2] Steuerpflichtig sind gastronomische Betriebe und Verkaufsstellen im Stadtgebiet, die entsprechende To-go-Angebote bereitstellen. Die Steuer wird von den Betrieben an die Stadt abgeführt. Die gestiegenen Kosten können auf Endkundschaft umgelegt werden.
Mehrwegverpackungen sind von der Steuer ausgenommen.[8]
Einführung und Umsetzung
Der Gemeinderat der Stadt Tübingen beschloss die Einführung der Verpackungssteuer nach einem externen Rechtsgutachten im Jahr 2020. Zum 1. Januar 2022 trat die Satzung[9] in Kraft. Begleitend führte die Stadt ein Förderprogramm für Mehrwegsysteme ein, das unter anderem die Anschaffung von Mehrweggeschirr und Spültechnik bezuschusst.[6]
Die Stadt unterstütze die Einführung von Mehrwegsystemen, speziell für kleine Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern oder einer Verkaufsfläche unter 80 m². Sie erhielten eine finanzielle Unterstützung von bis zu 500 Euro für die Anschaffung von Mehrweggeschirr. Für gewerbliche Spülmaschinen konnten bis zu 1.000 Euro Förderung beantragt werden.[1.1] Bis Ende 2023 wurden über 85 Anträge für insgesamt 103 Betriebsstätten gestellt.[10.1]
Auswirkungen auf Müll in der Stadt
Die Stadt berichtet von einem erhöhten Einsatz von Mehrwegverpackungen und weniger Reinigungsaufwand im öffentlichen Raum. So erklärten die kommunalen Servicebetriebe Tübingen[6]:
„Seit Einführung der Verpackungssteuer haben wir deutlich weniger Aufwand mit To-Go-Verpackungen. Die Mülleimer sind nicht mehr so schnell voll, es liegt kaum mehr Müll daneben.“
Eine eindeutige quantitative Erfassung der Reduktion von Einwegverpackungsmüll ist jedoch schwierig, da kommunaler Abfall nicht nach Verpackungsarten getrennt erfasst wird.
Eine Analyse des Wuppertal Instituts ordnet die Verpackungssteuer in Tübingen als wirksames Lenkungsinstrument ein.[10.2] Die Mehrwegquote bei To-go-Verpackungen sei innerhalb von zwei Jahren deutlich angestiegen und liege mittlerweile bei rund 50 Prozent. Während der bundesweite Durchschnitt bei etwa fünf Prozent liege[10.2]. Zudem wird die Steuer als Beitrag zu einer verursachungsgerechteren Verteilung der Entsorgungskosten bewertet.[10.1]
Einnahmen und Verwaltungskosten
Die Stadt Tübingen nahm durch die Steuer im Jahr 2022 rund 1 Million Euro ein. Für 2023 lagen die Steuerbescheide bei etwa 730.000 Euro, die Einnahmen bei rund 600.000 Euro.[11][10.1][6]
Die Verwaltungskosten der Steuer belaufen sich laut Stadt auf zwei Personalstellen: 75 % Projektleitung und 50 % Sachbearbeitung mit Kosten von rund 100.000 Euro pro Jahr. Mittelfristig ist nur noch eine 50 % Sachbearbeitungsstelle vorgesehen, mit jährlichen Kosten von etwa 35.000 Euro.[1.2]
Die Höhe der Steuerbescheide pro Betrieb reicht von 1 Euro bis rund 164.400 Euro.[1.2]
Bedeutung über Tübingen hinaus
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt als grundsätzliche Klärung der Zulässigkeit kommunaler Verpackungssteuern. In der Folge prüften zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland die Einführung vergleichbarer Regelungen oder haben entsprechende Satzungen beschlossen.[12] Laut einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe aus dem Jahr 2025 prüfen 64 Städte eine Einführung; 53 sind in Beratung und 17 weitere Städte zeigten grundsätzliches Interesse[13] Mehrere Industrie- und Handelskammern sehen die Verpackungssteuer kritisch, insbesondere im Hinblick auf Bürokratieaufwand, wirtschaftliche Belastungen und ökologische Wirksamkeit.[14][15]
Zudem verbot der Bayerische Landtag im Dezember 2025 per Kommunalabgabengesetz Kommunen das Einführen einer Verpackungssteuer. Bayerische kommunale Vertreter kritisierten das Verbot da es die kommunale Selbstverwaltung schwächt.[16]
Im Januar 2025 führte die Stadt Konstanz ebenfalls eine Verpackungssteuer ein.[17] Im Jahr 2026 folgte Freiburg.[18]