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Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft

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Als Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft wird in Bayern, Thüringen und Sachsen der Leiter der Verwaltung einer Verwaltungsgemeinschaft von mehreren Gemeinden bezeichnet.

Bayern

In Bayern ist der Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft. Er ist in der Regel Bürgermeister einer an der Verwaltungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden.

Sachsen und Thüringen

In Sachsen und Thüringen ist der Gemeinschaftsvorsitzende ebenfalls Leiter der Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft und zuständig für die Organisation des Geschäftsbetriebes. Der Verwaltungsgemeinschafts-Vorsitzende ist vergleichbar mit dem Bürgermeister einer Gemeinde.

Siehe auch

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