Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung/Knacknüsse
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Betriebsführungsvertrag
Artikel aus der allg. QS, bitte Quellen anfügen und OMA-Test machen, danke --Crazy1880 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST)
Medienrecht
Abschnitt "Europäische Regelungen" ist völlig veraltet; den EGV gibt es nicht mehr und die Fernsehrichtlinie auch nicht. Das europäische Medienrecht besteht auch aus mehr Normen als nur der AVMD-Richtlinie und der E-Commerce-Richtlinie. Ebenfalls sollte man den Artikel reformieren und die Gesetzeslücken einbauen --91.39.62.202 22:05, 18. Sep. 2011 (CEST)
- Aus der allg. QS herverschoben --Crazy1880 18:45, 18. Okt. 2011 (CEST)
- Ist nun mehr als 4 Jahre überfällig ! --House1630 (Diskussion) 12:27, 28. Jul. 2016 (CEST)
- Der QS-Verweis ist nun 10 Jahre alt. Wer erbarmt sich und aktualisiert? Oder löscht zumindest die veralteten Passagen oder gleich den ganzen Abschnitt, sodass der QS-Baustein evtl. entfernt werden kann? Literatur habe ich aktualisiert. --Treck08 (Diskussion) 12:50, 24. Jul. 2021 (CEST)
- Ist nun mehr als 4 Jahre überfällig ! --House1630 (Diskussion) 12:27, 28. Jul. 2016 (CEST)
Wohnungseigentumsrecht (Österreich)
Artikel aus der allg. QS, bitte ausbauen/wikifizieren und bequellen, danke --Crazy1880 07:04, 29. Feb. 2012 (CET)
- Schließe mich voll an. Ich wollte kürzlich auf das Mietrechtsgesetz(MRG) verlinken, dazu existiert gar kein Eintrag und zu der zu Mietvertrag (Österreich) erwähnt nicht einmal, dass nur bestimmte Mietverträge (gänzlich) dem MRG unterliegen. Also wenn sich jemand in dem Bereich auskennt, bitte gleich das ganze Thema strukturieren. --3fachesIntegral (Diskussion) 23:39, 4. Jun. 2012 (CEST)
Codex Alimentarius Europaeus
Artikel aus der allg. QS, braucht Vollprogramm --Crazy1880 20:55, 18. Apr. 2012 (CEST)
Kostenbeamter
Sehr kurz. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 19:25, 13. Mär. 2015 (CET)
Ausländische Haushaltshilfe
Rechtsgrundlagen überarbeitungsbedürftig, s. auch Wikipedia:Löschprüfung#Ausl.C3.A4ndische_Haushaltshilfe --gdo 15:19, 20. Mär. 2015 (CET)
Löschantrag wurde überstanden, rechtlicher Text zumindest um die gröbsten Fehler/Veraltungen bereinigt. --gdo 16:08, 25. Mär. 2015 (CET)
Insolvenzverwaltervergütung
Aus der allgemeinen QS
Es wird nicht auf die masseunabhängige Grundvergütung eingegangen und damit wird die Vergütungsberechnung erheblich zu einfach dargestellt. Tatsächlich ist sie erheblich komplizierter. Der Einleitungssatz mit Verweis auf die InsVV ist so nicht richtig und müsste neu formuliert werden. --Denalos(quatschen) 09:07, 27. Mai 2016 (CEST)
wegen inhaltlichen Beanstandungen hierher verschoben --Mehgot (Diskussion) 23:00, 8. Jul. 2016 (CEST)
In der Insolvenzordnung steht einiges dazu, und das gehört zuerst da rein. --House1630 (Diskussion) 13:31, 18. Jul. 2016 (CEST)
Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)
Der Artikel „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ wurde nach Außerkrafttreten des betroffenen Gesetztes bzw dessen umfassende Neufassung unter anderem Namen, nämlich „Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)“ entsprechend dort hin verschoben, ohne dass groß nennenswerte inhaltliche Anpassungen vorgenommen wurden. Die ausführliche und detaillierte Problembeschreibung findet sich auf der Disk.-Seite: 90% des Artikeltextes drehen sich immer noch um das alte GPSG--Bestoernesto (Diskussion) 06:43, 1. Aug. 2016 (CEST)
- PS: Mein Vorschlag wäre, den Artikel „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ auf dem Stand unmittelbar vor der Verschiebung wieder auferstehen zu lassen (natürlich grammatikalisch ins Präteritum umgeschrieben) und aus dem Artikel „Produktsicherheitsgesetz (Deutschland)“ dafür (fast) alles diesbezügliche raus zuschmeißen.--Bestoernesto (Diskussion) 06:50, 1. Aug. 2016 (CEST)
- Bin gerade auch darüber gestolpert: Ja, das macht Sinn. Das neue Gesetz ist scheinbar so anders aufgebaut als das alte, dass hier zwei Artikel besser sind als einer, vor allem so ein chaotischer. Dann kann man "auf grüner Wiese" mit einem Artikel zum neuen Gesetz anfangen. --PaterMcFly Diskussion Beiträge 09:52, 16. Nov. 2022 (CET)
Lärmbekämpfung
Außer einer Fachzeitschrift sind keine Quellen angegeben. Für zahlreiche Aussagen fehlen die Rechtsgrundlagen, der diesbezügliche Abschnitt ist zu kurz und teilweise Theorie: Angeblich gehören auch "die Überarbeitung und Anpassung der geltenden Gesetze und Normen zu den Maßnahmen". Ich denke, das ist sehr weit hergeholt. Da sollte mal ein Fachmann ran. Das Beispiel "Lärmschutzverordnungen (LSV) von Städten und Gemeinden" erscheint mir auch zweifelhaft. Wo finde ich solche "Lärmschutzverordnungen" ? --House1630 (Diskussion) 10:59, 8. Aug. 2016 (CEST)
Sonderungsverbot
Der Artikel sollte die herrschende Meinung etwas besser berücksichtigen. --Gnom (Diskussion) 23:54, 3. Jun. 2017 (CEST)
Abbuchungsauftragsverfahren
In dem Artikel sind das Abbuchungsauftragsverfahren und die SEPA-Firmenlastschrift relativ unscharf vermischt. Dazu sind generische Angaben zu unbaren Zahlungen z.B. in den USA eingestreut. ==> Vermutlich ist eine saubere Trennung in eigene Artikel sinnvoll. --S.K. (Diskussion) 10:00, 11. Nov. 2018 (CET)
Rechtsdidaktik
Info: Übertrag von Portal Diskussion:Recht ():
schlug in der allgemeinen QS auf und wurde als TF kritisiert.--Schnabeltassentier (Diskussion) 08:31, 21. Jul. 2018 (CEST)
- Nachklapp: Zitat einer IP „Auch die dort genannten „forschungsaktiven Institute“ lassen sich nur zum Teil als solche Belegen. Schon das Passauer Institut gibt über sich selbst an, keine Forschung auf dem Gebiet der Rechtsdidaktik zu betreiben, sondern einen universitären Examensvorbereitungskurs anzubieten. --2A02:908:1A2:78E0:ED72:6371:420C:2A41 11:00, 17. Jun. 2018 (CEST)“
- Hm, an der Kritik ist durchaus was dran. Ich sehe hier im Wesentlichen drei Probleme:
- Recht ist kein reguläres, dauerhaft eingerichtetes schulisches Unterrichtsfach. Je nach Bundesland wird es im Rahmen des Politik- oder Sozialkundeunterrichts mit abgefrühstückt. In der Lehrerausbildung dürfte eine „Rechtsdidaktik“ institutionell allenfalls als Teil der Politik- oder Sozialkundedidaktik installiert sein. Das führt zur Frage, inwiefern man überhaupt eine Schul-Rechtsdidaktik als in Ansätzen eigenständige Disziplin davon abgrenzen kann. Genügt dafür, dass es Literatur speziell zum Unterrichten von Recht in Schulen gibt? Zu dieser Frage wird man m.E. die Pädagogen befragen müssen.
- Die universitäre Rechtsdidaktik ist in Deutschland kaum institutionell verankert. Überlegungen zum richtigen Unterrichten von Recht sind zwar wohl so alt wie das Jurastudium selbst. Inwiefern man es hier mit einer echten wissenschaftlichen Disziplin zu tun hat, wie der Artikel suggeriert, weiß ich nicht. Entsprechende Strukturen haben sich in den 1960ern bis 1980ern und dann wieder in den 2000ern verstärkt ausgebildet. Das Bild scheint mir aber nach wie vor sehr disparat zu sein. Der Hinweis der IP, dass sich einige Institute die Rechtsdidaktik auf Banner schreiben, aber letztlich nur Klausuren- oder Repetitoriumskurse organisieren, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Das heißt allerdings nicht, dass das überall so ist! Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir es mit einer sich erst langsam ausbildenden und etablierenden Disziplin zu tun haben. Wenn der Artikel dagegen den Eindruck erweckt, es gehe um eine fest etablierte Disziplin, hat das also durchaus Anflüge von TF.
- Damit hängt zusammen, dass es kaum selbstreflexive oder metatheoretische Literatur zur Rechtsdidaktik gibt - das was existiert, ist meist aus einer ganz bestimmten Position heraus geschrieben (z. B. Bergmans, Grundlagen der Rechtsdidaktik an Hochschulen, Berlin 2014; Dietrich, Reflexive Rechtswissenschaft, in: KritV 2012, 217 ff.). Wird der Artikel nur darauf gestützt, ist das vor dem NPOV-Gebot durchaus fragwürdig. Das meiste was geschrieben wird, betrifft ohnehin konkrete Fragen der Unterrichtsgestaltung und einzelne Konzepte. Zum Teil sieht man sich auch nach wie vor genötigt, das eigene Nachdenken über Rechtsdidaktik zu rechtfertigen (z. B. Dauner-Lieb, „gute juristische Lehre“ - ist das überhaupt ein Thema?, in: ZDRW 2014, 1 ff.). Vor diesem Hintergrund wird es dann in der Tat schwierig, belast- und belegbare Aussagen über eine im Entstehen begriffene Disziplin „Rechtsdidaktik“ zu machen.
- Ich weiß dafür leider auch keinen Ausweg. Hier bräuchte es wohl jemanden, der auf diesem Gebiet wirklich bewandert ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:09, 22. Jul. 2018 (CEST)
TF ist es nicht. Es gibt an der Universität Passau ein Institut für Rechtsdidaktik mit immerhin drei Lehrstühlen. Zwei der Inhaber sind sogar renommiert. Es gibt ein Jahrbuch der Rechtsdidaktik. Gert Lauken (Diskussion) 18:10, 1. Aug. 2018 (CEST)
- Ja, das Problem am Passauer Institut ist, dass es zwar so heißt, aber keine Rechtsdidaktik in der Form betreibt, wie sie im Artikel suggeriert wird. Zitat: „Das Institut für Rechtsdidaktik bietet einen kompletten kostenlosen Jahreskurs zur Examensvorbereitung an. Hierfür werden umfangreiche Kursmaterialien bereitgestellt. Darüber hinaus finden Klausuranalysen als Einzelcoaching sowie halbjährlich ein schriftliches und mündliches Probeexamen statt.“ Mit anderen worten: Die Universität bietet ein Repetitorium an, nennt es aber -aus welchen Gründen auch immer- Institut für Rechtsdidaktik. Dass es Rechtsdidaktik an sich gibt, belegt dieses Jahrbuch. Aber verfestigte Strukturen existieren m.E. noch nicht. Das müsste ein Artikel schon irgendwie berücksichtigen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:03, 1. Aug. 2018 (CEST)
Info: Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt gibt es die Neuberufung von Roland Broemel zu vermelden (FB-Newsletter WS 18/19, S.5f, am Ende): Er befasst sich wissenschaftlich mit rechtswissenschaftlicher Didaktik, hat hierzu publiziert und vorgetragen. Der SWB-Katalog verzeichnet mehrere einschlägige Veröffentlichungen vom ihm zum Thema. – Der Vorwurf WP:TF ist nicht haltbar.--Aschmidt (Diskussion) 23:28, 5. Nov. 2018 (CET)
- Sehe ich nicht ganz so. Natürlich gibt es Menschen, die sich wissenschaftlich mit rechtswissenschaftlicher Didaktik beschäftigen und dazu publizieren. Es gibt sogar eine eigene Fachzeitschrift zu diesem Thema, mindestens eine Reihe und immer wieder Tagungen. Zu einer fest gefügten wissenschaftlichen Disziplin macht dies die Rechtsdidaktik -leider- wohl trotzdem noch nicht. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 23:42, 5. Nov. 2018 (CET)
- Es mag ja sein, dass Fach und entsprechende Literatur im deutschen Sprachraum eher selten sind, man sieht aber, dass sich das gerade ändert, und im angelsächsischen Raum gibts eigene Zeitschriften zu dem Thema. Von TF kann man da nicht sprechen. Es müsste halt entsprechend dargestellt werden. – Wie immer: Wer machts?--Aschmidt (Diskussion) 11:35, 12. Nov. 2018 (CET)
- Ein kurzes Feedback: Die Bundesländer Bayern und Thüringen haben Wirtschaft und Recht als reguläres Schulfach für Gymnasien und Regelschulen, zudem gibt es das Fach oder Lernfeld Rechtskunde (allein oder mit einem weiteren Schwerpunkt) in verschiedenen Kombinationen für Sozial- und Gesundheitsberufe an berufsbildenden Schulen (nicht bundeseinheitlich!). Die eigentliche Rechtsdidaktik hat also zwei Flügel, einen für die Vermittlung akademischer Lehre an Hochschulen und einen in der Lehrerausbildung. TF ist es gewiss nicht, aber gut dargestellt ist es auch nicht. Vielleicht finde ich mal Zeit mich in den nächsten Monaten an den zweiten Teil zu setzen. Marcel from hell (Diskussion) 20:37, 19. Jan. 2019 (CET)
Richtlinie 89/552/EWG
Artikel ist stark veraltet die Richtlinie Richtlinie 89/552/EWG ist seit dem 4. Mai 2010 also knapp 9 Jahre außer Kraft. Ich sähe zwei Möglichkeiten: Entweder mach man hieraus wie in der Diskussion angemerkt einen abgeschlossenen Artikel über einen historischen Rechtsakt oder man fasst diese und auch die „neue“ Richtlinie 2010/13/EU in einem Artikel Europäisches Rundfunkrecht o.Ä. zusammen. Darüberhinaus ist der Artikel nicht wirklich gut belegt. --Bcoh (Diskussion) 17:45, 11. Feb. 2019 (CET)
- Den Artikel zur Rechtsquelle würde ich gern erhalten. Solange in dem Artikel auf die Nachfolge-RL hingewiesen wird mit Fundstelle wäre das Thema abschließend behandelt. Ob es darüber hinaus noch einen Autor geben wird, der die RL aus 2010 oder das ganze Sachthema beackert, wird sich weisen, so ganz nebenbei schreibt man das sicherlich nicht.--Aschmidt (Diskussion) 18:57, 11. Feb. 2019 (CET)
Restitution (Kunst)
Der Artikel (besser der Artikelwunsch) ist eine einzige unausgegorene Katastrophe. Der Thema müsste wohl grundlegend angegangen werden. Bei einem allfälligen Ausbau müsste man aber auch darauf achten, keine Redundanzen mit Restitution von Raubkunst zu erzeugen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 20:43, 30. Mai 2019 (CEST)
- Daneben haben wir Restitution (Österreich). Das eine behandelt also spezielle Vermögensformen, das andere geht nach Ländern. Da ist Redundanz natürlich programmiert.--Karsten11 (Diskussion) 15:37, 1. Apr. 2020 (CEST)
- Unter einem Lemma Restitution (Völkerrecht) könnte das Thema umfassend behandelt werden und auf die bereits in einzelnen Artikeln behandelten Aspekte verweisen, vgl. Restitution duden.de. R2Dine (Diskussion) 13:06, 13. Mai 2021 (CEST)
- siehe auch WP:BKF/K#Restitution --Gunnar (Diskussion) 08:23, 25. Okt. 2024 (CEST)
- Das ist wirklich ein Katastrophenzustand.. Der Artikel Restitution_von_Raubkunst erklärt auch die allgemeinen Punkte zur Restitution, verweist aber dennoch für die allgemeine Restitution von Kunst auf den hier diskutierten Artikel, der viel kürzer und völlig unvollständig ist.. Es gibt aus meiner Sicht nur eine Lösung: Den hier diskutierten Artikel ausbauen, sodass er die einzelnen Unter-Artikel zumindest thematisch anreißt und die allgemeinen Punkte klärt. Erbarmt sich jemand?--Trace OB (Diskussion) 20:44, 24. Jul. 2025 (CEST)
Rentenangleichung
Das ist in der jetzigen Form ein schwer verständliches Essay und kein enzyklopädischer Artikel. Es müsste zudem geklärt werden, ob der Artikel die Überleitung der DDR-Renten insgesamt oder nur die Zusatz- und Sonderversorgungsysteme der DDR beschreiben soll, die Einleitung ist hier recht widersprüchlich. -- 109.91.35.138 00:18, 31. Mai 2019 (CEST)
- Der gesamte Artikel hat komplett das Thema verfehlt!
- Der Begriff "Rentenangleichung" (der Ostrenten) ist im Artikel 30, Abs. 6 eindeutig definiert: " Die Renten (nach deutschem Sprachgebrauch sind das regelmäßige Zahlbeträge
- an berechtigte Personengruppen) sind so anzugleichen wie die Löhne und Gehälter der Beschäftigten, d.h. im Rahmen der jeweiligen Berufsgruppen.
- Dies bedeutet, daß unter dem Begriff "Rentenangleichung" nur BESTANDSRENTER gemeint sind und nicht Beschäftigte, die das Rentenalter erreicht haben.
- Der vorliegende Artikel beschreibt jedoch unter falschem Titel ein Sammelsurium vieler Probleme der Rentenüberleitung seit 1990 und hat damit nicht das geringste mit Artikel 30, Abs. 6 zu tun.
- Eine Angleichung der Bestandsrenten hat seit 1993 nie stattgefunden, alle gegenteiligen Behauptungen diverser Politiker sind gegenstandslos, es gibt keine einzige einschlägige Gesetzesvorlage im BT. --89.247.165.75 10:15, 3. Mai 2023 (CEST)
Mehrsprachigkeit im Recht
Der Artikel ist seit dem 18. Mai in der normalen QS gewesen ohne Verbesserungen am Artikel. Das Lemma passt nicht zum dargestellten Inhalt. Der Stil ist zu essayistisch. Ich habe ihn jetzt in die Fach-QS überführt, um über Ideen für eine Verschiebung auf ein geeigneteres Lemma zu diskutieren. Mein Vorschlag wäre "Übersetzung von Rechtstexten". --Sechmet (Diskussion) 16:34, 9. Jun. 2019 (CEST)
- Der Artikel behandelt mehrere, ganz unterschiedliche Aspekte: einmal die Geltung verschiedener Amtssprachen, beispielsweise in der EU, die die Übersetzung von Rechtstexten in mehrere Sprachen erfordert. Dann gibt es faktisch mehrsprachige Grenzregionen und schließlich das verwaltungswissenschaftliche Problem der unverständlichen und damit "bürgerfeindlichen" Rechts- und Verwaltungssprache, siehe auch Empörung über Seehofers Gesetzestricks, FAZ, 7. Juni 2019: „Man muss Gesetze kompliziert machen“, sagt Innenminister Horst Seehofer, „dann fällt das nicht so auf.“ :) Schließlich werden im Artikel noch ganz allgemein Textverständnis und Interpretation behandelt. Die Inhalte sollten daher auf bereits bestehende, geeignete Artikel verteilt werden. R2Dine (Diskussion) 13:18, 10. Jun. 2019 (CEST)
- Ja, das Lemma passt nicht zum Inhalt des Artikels. Den Grund hierfür sehe ich jedoch nicht in der Wahl des Titels, sondern vielmehr in verschiedenen Inhalten, die nicht direkt mit dem Kernthema verbunden sind. Die verschiedenen Methoden des Dolmetschen sind hier irrelevant. Geht es nur um die Mehrsprachigkeit der EU? Was ist mit der Schweiz? Die Übersetzung von Rechtstexten wäre ein für mich ein weiterer Artikel, der sich auch mit dem Unterschied in der Übersetzung befasst, wenn sich hierbei das Rechtssystem ändert. Bei der EU oder der Schweiz ist dies nicht der Fall. --Jo-meets-world (Diskussion) 15:10, 21. Jan. 2023 (CET)
Anmelder eines Schutzrechts
Der Artikel verfügt über keinerlei Literaturnachweise und müsste insgesamt laienverständlicher formuliert werden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 12:22, 5. Aug. 2019 (CEST)
Ich halte die Relevanz des Lemmas insgesamt für fraglich; sämtlicher Inhalt kann aus meiner Sicht zu den jeweiligen Artikeln des zugrundeliegenden Rechts (Patentanmeldung, Patent, Urheberrecht und Marke) verschoben werden, was sich schon daran zeigt, dass der erste Satz im ersten Abschnitt mit "Patentanmeldungen [...] sind Immaterialgüter" beginnt, die Erklärung des Lemmas also von vorneherein nur Sinn ergibt, wenn auf das zugrundeliegende Recht bzw. die Anmeldung des zugrundeliegenden Rechts Bezug genommen wird. Ich platziere das so auch mal in der Diskussionsseite des Artikels und wenn dort binnen einer Woche kein Widerspruch kommt, würde ich mich an das Einarbeiten der Inhalte in die jeweiligen Artikel machen, soweit das überhaupt erforderlich ist (in Patentanmeldung#Verständnis als Rechtsposition steht dazu beispielsweise schon etwas, was man ausbauen könnte). --Trace OB (Diskussion) 21:00, 10. Jul. 2025 (CEST)
