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Wohn- und Wirtschaftsgebäude Am Brink 1

Bauwerk in der niedersächsischen Gemeinde Hepstedt From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Am Brink 1 in der niedersächsischen Gemeinde Hepstedt wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut. Aktuell (2025) wird es zum Wohnen genutzt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Ost- und Nordfassade (2022)

Geschichte und Beschreibung

Hepstedt wurde 1004 erstmals erwähnt und gehört zur heutigen Samtgemeinde Tarmstedt im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Das eingeschossige, giebelständige Gebäude als Zweiständer-Hallenhaus in Fachwerk mit Steinausfachungen, reetgedecktem Krüppelwalmdach, Uhlenloch und Grooter Door mit Korbbogen, wurde 1869 für Cord Holtermann und Frau (Inschrift) gebaut. Das Innengerüst ist vollständig erhalten.[1]

Das Landesdenkmalamt befand u. a.: „… ein regionstypisches Hallenhaus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Zweiständerkonstruktion ….“

Ein giebelständiges Nebengebäude in Fachwerk mit ziegelgedecktem Satteldach steht nicht unter Denkmalschutz.

Siehe auch

Einzelnachweise

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