Woiwodschaftsmarschall
polnischer Regionalpräsident, Wajlbeamter
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Woiwodschaftsmarschall (polnisch: Marszałek Województwa) ist in Polen der Leiter der Exekutive der Selbstverwaltung einer Woiwodschaft.
Der Woiwodschaftsmarschall wird vom Woiwodschaftstag (Polnisch: sejmik województwa) gewählt. Der Woiwodschaftsmarschall ist gleichzeitig der Vorsitzende des fünfköpfigen Vorstands der Woiwodschaft (zarząd województwa), sein Stellvertreter wird Vizemarschall genannt. Die vom Woiwodschaftsmarschall geleitete Selbstverwaltungsbehörde, welche die Beschlüsse des Sejmik und des Vorstands ausführt, heißt Marschallamt (urząd marszałkowski).
Dem Woiwodschaftsmarschall als Leiter der gewählten regionalen Selbstverwaltung gegenüber steht der von der Zentralregierung ernannte und weisungsgebundene Woiwode, der für die Umsetzung der Aufgaben des Zentralstaats in der Woiwodschaft zuständig ist.
Weblinks
- Marek Dutkowski, Alexander Tölle, Magdalena Wdowicka: Poland: 2.2 The regional level (voivodeship). ( vom 24. September 2020 im Internet Archive) Akademie für Raumforschung und Landesplanung, 2007, aktualisiert 2011.