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Beutelsbacher Konsens

Prinzipien für den Politikunterricht von anerkannten Bildungsträgern laut einer Tagung im Herbst 1976 From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Beutelsbacher Konsens ist das Ergebnis einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zusammen mit Politikdidaktikern unterschiedlicher parteipolitischer oder konfessioneller Herkunft im Herbst 1976 in Beutelsbach, einem Stadtteil von Weinstadt in Baden-Württemberg. Der Konsens legt die Grundsätze für die politische Bildung fest.

Erklärvideo der Landeszentrale für Politische Bildung NRW zur Entstehung des Beutelsbacher Konsenses

Entstehung

Ab Ende der 1960er stellte sich im Rahmen der intensiv geführten Diskussionen über politische Bildung, ihre Ziele und Methoden, beispielsweise im Zusammenhang mit den Hessischen Rahmenrichtlinien für Gesellschaftslehre (1972), immer wieder die Frage nach einem möglichen Konsens zwischen konservativen und linken Didaktikern.[1][2] Im Jahr 1976 organisierte der damalige Direktor der baden-württembergischen Landeszentrale für politische Bildung, Siegfried Schiele, in Zusammenarbeit mit dem Heidelberger Politikdidaktiker Herbert Schneider eine Tagung im schwäbischen Beutelsbach, um trotz der in der Disziplin bestehenden Gräben Verständigung zwischen den unterschiedlichen Lagern herzustellen. Sein Mitarbeiter Hans-Georg Wehling verfasste ein Kurzprotokoll der Tagung am 19. und 20. November 1976, das auch die Sätze enthielt, die ab ca. 1980 in der Literatur als „Beutelsbacher Konsens“ bezeichnet und somit als Minimalkonsens zwischen Didaktikern unterschiedlicher Positionen verstanden wurde.[3] Auch wenn der Konsens vielfach als Wendepunkt der Politikdidaktik gilt, waren das Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot auch schon zuvor implizit Konsens innerhalb der Politikdidaktik.[1] Der Beutelsbacher Konsens wurde in der Folge in Deutschland und international breit rezipiert. Auch wenn er sich ursprünglich auf die schulische politische Bildung bezog, wird er heute auch in der außerschulischen politischen Bildung herangezogen, ohne dass ihm jedoch vorbehaltlos gefolgt wird.[2][3] Mit der Änderung des Schulgesetzes im Januar 2026 wurde der Beutelsbacher Konsens in Mecklenburg-Vorpommern erstmals in einem Schulgesetz verankert.[4]

Grundsätze

Der Konsens legt drei Prinzipien für den Politikunterricht fest. Auch öffentliche Zuschussgeber für die außerschulische politische Bildung fordern teilweise von bezuschussten Institutionen ein Bekenntnis zu den Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses.[5]

Überwältigungsverbot

Das Überwältigungsverbot lautet in der Formulierung Wehlings: „Es ist nicht erlaubt, den Schüler – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der ‚Gewinnung eines selbständigen Urteils‘ zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination.“[6]

Gemäß dem Überwältigungsverbot (auch Indoktrinationsverbot) dürfen Lehrkräfte Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen Schüler in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Dies ist der Zielsetzung der politischen Bildung geschuldet, die Schüler zu mündigen Bürgern heranzubilden.

Kontroversitätsgebot

Das Gebot der Kontroversität (auch Gegensätzlichkeit) zielt ebenfalls darauf ab, den Schülern freie Meinungsbildung zu ermöglichen. „Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“[6][7] Beim Kontroversitätsgebot handelt es sich allerdings nicht um ein Neutralitätsgebot für die Lehrkraft.[8]

Sibylle Reinhardt konkretisiert ebenfalls die Kontroversität. Je nach Lerngruppe müsse die Lehrkraft ihre Rolle verändern: Eine „‚politische‘ Lerngruppe [braucht] den politischen Lehrer gar nicht […], während die ‚unpolitische‘ Lerngruppe ihn benötigt“. Würde der einseitig ‚politisch‘ Lehrende seine Rolle anschließend nicht aufklären, hätte er so noch keine weitere Sicht eröffnet, also wieder manipuliert. Besser wäre also, nach verschiedenen Blickwinkeln auf ‚Gegenstände‘ (Situationen, Regeln …) suchen zu lassen, den Forscherdrang zu wecken, auch skurrile und sogar unangenehme Fragen zu stellen, denen nachgehend immer mehrere Antworten zu suchen, Vor- und Nachteile abzuwägen und nach den gesamtgesellschaftlichen, globalen Auswirkungen – auch nach der Rückwirkung auf einen selbst und auf folgende Generationen – suchen zu lassen.[9] Über die Frage, welche Themen anhand welcher Kriterien als kontrovers zu bestimmen und im Unterricht zu behandeln seien, gibt es im wissenschaftlichen Diskurs selbst Kontroversen.[10][11]

Schülerorientierung

Das Prinzip Schülerorientierung lautet: „Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene politische Lage im Sinne seiner Interessen zu beeinflussen.“[6][12]

Sibylle Reinhardt bettet das Prinzip der Schülerinteressen ein: Es sei nicht – wie zu seiner Entstehungszeit interpretiert – „ausschließlich auf das einzelne Individuum hin ausgelegt“.[13] Seine mittlerweile konsensuelle Lesart meine nicht „die Möglichkeit rücksichtslosen Durchsetzens von Eigeninteressen“[13] und verhindere nicht den Gedanken des „längerfristigen Allgemeininteresses“.

Der Beutelsbacher Konsens enthält kein Neutralitätsgebot.[14]

Der Beutelsbacher Konsens in anderen Disziplinen

Der Konsens selbst fand nur zögerlich Eingang in die geschichtsdidaktische Diskussion.[15][16][17] Die erste umfangreiche und systematische Beschäftigung fand am Deutschen Historikertag 2021 statt, auf dem sich eine Sektion den verschiedenen Ebenen des Konsenses annäherten.[18][19] Auch innerhalb der Religionspädagogik wird auf den Beutelsbacher Konsens Bezug genommen, beispielsweise in der Diskussion über den Umgang mit religiösem Fundamentalismus.[20] Auch in der allgemeinen Pädagogik wird der Beutelsbacher Konsens diskutiert.[19]

Kritik

Aus Sicht der kritischen politischen Bildung kritisiert Bettina Lösch, dass der Beutelsbacher Konsens normativ unbestimmt und damit in vielerlei Richtung instrumentalisierbar sei. Sie hebt hervor, dass der Konsens stets auch eine ideologische Funktion hatte, die es erlaubte, „Ansprüche nach Emanzipation oder Demokratisierung als Überwältigung von Schüler*innen zurückzuweisen, in dem der gesellschaftliche status quo (etwa der eingeschränkten bürgerlich-liberalen Demokratie) aufrechterhalten werden sollte“. Als Ergänzung aus Perspektive einer kritisch-emanzipatorischen politischen Bildung schließt die Frankfurter Erklärung zur Politischen Bildung aus dem Jahr 2015 an den Beutelsbacher Konsens an.[14]

In Untersuchungen unter Politiklehrkräften zeigt sich zudem, dass diese den Beutelsbacher Konsens vielfach als Neutralitätsgebot missverstehen und fälschlicherweise davon ausgehen, dass der Beutelsbacher Konsens sie zur gleichberechtigten Darstellung extremistischer Positionen im Unterricht verpflichte.[21]

Der Beutelsbacher Konsens in der politischen Auseinandersetzung

In von der AfD lancierten Kampagnen, die von Lehrkräften „Neutralität“ fordern, beruft sich die Partei nicht nur auf das Grundgesetz und beamtenrechtliche Vorgaben, sondern auch auf den Beutelsbacher Konsens.[22] Insbesondere ab 2018 von der AfD eingerichtete sog. Meldeportale gegen vermeintlich nicht-neutrale Lehrkräfte werden als Versuch gedeutet, „Lehrkräfte einzuschüchtern“.[23] Klaus Hirsch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft: „Die AfD instrumentalisiert den Beutelsbacher Konsens, um eine kritische Aufarbeitung ihrer menschenverachtenden Ideologie an den Schulen verächtlich zu machen und Lehrkräfte einzuschüchtern.“[24]

Literatur

  • Klaus Ahlheim: Die ‚weiße Flagge gehißt‘? Wirkung und Grenzen des Beutelsbacher Konsenses. In: Klaus Ahlheim, Johannes Schillo: Politische Bildung zwischen Formierung und Aufklärung (= Kritische Beiträge zur Bildungswissenschaft. Band 6). Offizin Verlag, Hannover 2012, ISBN 978-3-930345-96-0, S. 75–92.
  • Armin Scherb: Der Beutelsbacher Konsens. In: Dirk Lange, Volker Reinhardt (Hrsg.): Strategien der politischen Bildung. Handbuch für den sozialwissenschaftlichen Unterricht (= Basiswissen politische Bildung. Band 2). Schneider-Verl. Hohengehren, Baltmannsweiler 2007, ISBN 978-3-8340-0207-5, S. 31–39.
  • Sibylle Reinhardt: Politik-Didaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II. 4., überarb. Neuauflage. Cornelsen, Berlin 2012, ISBN 978-3-589-23201-7.
  • Siegfried Schiele, Herbert Schneider (Hrsg.): Reicht der Beutelsbacher Konsens? (= Didaktische Reihe der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg). Wochenschau-Verl., Schwalbach/Ts. 1996, ISBN 3-87920-384-9.
  • Benedikt Widmaier, Peter Zorn (Hrsg.): Brauchen wir den Beutelsbacher Konsens? Eine Debatte der politischen Bildung (= Bundeszentrale für Politische Bildung [Hrsg.]: Schriftenreihe. Band 1793). BpB, Bonn 2016, ISBN 978-3-8389-0793-2.
  • Christian Winklhöfer (Hrsg.): Der Beutelsbacher Konsens geschichtsdidaktisch, Frankfurt am Main 2024, ISBN 978-3-7344-1660-6

Einzelnachweise

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