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Aberkennung

Rechtsbegriff From Wikipedia, the free encyclopedia

Aberkennung bezeichnet den durch Rechtsakt bewirkten Verlust eines subjektiven Rechts oder eines Rechtsstatus. Eine veraltete Bezeichnung für Aberkennung im juristischen Sinne ist Abjudikation.[1]

Zusammenhänge

Zu einer Aberkennung kann es in verschiedenen Zusammenhängen kommen:

Einzelnachweise

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