Admiralarzt
Offiziersdienstgrad der Generale in der deutschen Marine
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Der Admiralarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
| Admiralarzt | |
|---|---|
Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1] | |
| Dienstgradgruppe | Generale[2] |
| NATO-Rangcode | OF-6[3] |
| Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generalarzt[4] |
| Dienstgrad Marine | Admiralarzt[4] |
| Abkürzung (in Listen) | AdmArzt (ADMA)[5] |
| Besoldungsgruppe | B 6 nach BBesO[6] |
Dienstgradabzeichen
Das Dienstgradabzeichen für Admiralärzte entspricht im Wesentlichen dem für Flottillenadmirale. Zur Unterscheidung der Admiralärzte dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Sonstiges
Die Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Generalarzt.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, ganz ähnlich auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Admiralärzte und Generalärzte gleichgestellt.
Weblinks
| Niedrigerer Dienstgrad[8] | Höherer Dienstgrad[8] | |
| Oberst Kapitän zur See Oberstarzt Oberstapotheker Oberstveterinär Flottenarzt Flottenapotheker |
Brigadegeneral Flottillenadmiral Generalarzt Generalapotheker n.v. Admiralarzt n.v. |
Generalmajor Konteradmiral Generalstabsarzt n.v. n.v. Admiralstabsarzt n.v. |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale | ||
Anmerkungen
- Links: Dienstgradabzeichen in Form einer Schulterklappe für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin. Rechts: Ärmelabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin.
- Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, ist zukünftig nicht mehr – wie zurzeit noch – Generalarzt (bzw. Admiralarzt), sondern wird zukünftig durch einen Oberstarzt (bzw. Flottenarzt) besetzt. Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalarzt (bzw. Admiralarzt) werden zukünftig nicht mehr in der aktiven Truppe anzutreffen sein. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung ermöglichen weiterhin die Ernennung (und die Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalarzt (bzw. Admiralarzt), jedoch sieht der Stellenplan und der Haushalt zukünftig keine entsprechende Stelle mehr vor.