Adolf von Trott zu Solz

Präsident am Reichskammergericht From Wikipedia, the free encyclopedia

Adolf von Trott zu Solz, mit vollem Namen Adolf Friedrich Rudolf Joseph Freiherr von Trott zu Solz auf Immenhausen, (* 27. August 1729 in Rotenburg an der Fulda; † 10. Oktober 1790 in Wetzlar) war von 1766 bis 1778 Assessor (Richter) und von 1778 bis zu seinem Tod römisch-katholischer Präsident am Reichskammergericht.[1]

Herkunft und Familie

Der Vater, Karl von Trott zu Solz (1687–1754), war Hofbeamter des Landgrafen von Hessen-Rotenburg, die Mutter, Charlotte, eine geborene von Leutsch.[2] Die Familie von Trott zu Solz gehört zur Althessischen Ritterschaft. Militärs waren in der Familie häufig vertreten, Juristen eher selten.[3]

1760 heirateten Adolf von Trott zu Solz und Johanna Luise Wilhelmine von Mauderode (1745?–1821). Letztere war eventuell – im Gegensatz zu Adolf von Trott zu Solz – evangelisch.[4] Das Ehepaar hatte mindestens 12 Kinder, von denen vier früh verstarben. Von den überlebenden acht Kindern waren drei Söhne und fünf Töchter, darunter[5]:

Ausbildung

Adolf von Trott zu Solz studierte ab 1748 in Trier, ab 1751 in Göttingen Rechtswissenschaften, in Göttingen auch bei Johann Stephan Pütter. 1752/53 folgte ein Praktikum am Reichskammergericht. Er beendete das Studium ohne einen formalen Abschluss.[6]

Wirken

Adolf von Trott zu Solz hatte zunächst Stellen am kurtrierischen Hof und in der Regierung des Kurfürstentums Trier inne, zuletzt als Hof- und Regierungsrat in Koblenz.[7] Von 1760 bis 1765 war er kurtrierischer Gesandter beim Kurrheinischen Kreis in Frankfurt am Main.[8]

1759 wurde Adolf von Trott zu Solz seitens des Kurfürsten von Trier, Johann IX. Philipp von Walderdorff, als Nachfolger des verstorbenen Inhabers der kurtrierischen Assessorenstelle am Reichskammergericht, Franz Rudolf Degen, für dessen Nachfolge vorgeschlagen. Das Verfahren zu seiner Berufung zog sich bis 1766, als er den Amtseid leistete.[9] Diese Verzögerung ergab sich vor allem aus der ständigen Unterfinanzierung des Reichskammergerichts, was zu einer „Warteschlange“ qualifizierter, aber noch nicht zugelassener Kandidaten für offene Assessorenstellen führte.[10]

1778 schlug Kaiser Joseph II. Adolf von Trott zu Solz zum römisch-katholischen Präsidenten des Reichskammergerichts vor. Knapp einen Monat später leistete er den diesbezüglichen Amtseid.[11] Adolf von Trott zu Solz war wohl der erste Assessor des Reichskammergerichts, dem dieser Karrieresprung gelang.[12] Er übte das Amt bis zu seinem Tod 1790 aus.[13]

Ehrungen

Am 3. Mai 1778 erhob Kaiser Joseph II. Adolf von Trott zu Solz zum Reichsfreiherren, am 30. Mai 1778 zum kaiserlichen Wirklichen Geheimen Rat. Beides stand in unmittelbarer Verbindung mit der Ernennung zum Präsidenten am Reichskammergericht.[14]

Literatur

Einzelnachweise

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