Albert Siebdrat
deutscher Jurist und Herausgeber
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Gustav Albert Siebdrat (* 2. Februar 1806 in Leipzig; † 17. Januar 1876 in Dresden[1]) war ein deutscher Jurist und Herausgeber.
Leben und Wirken
Er war der Sohn des Konsistorialrates Friedrich August Siebdrat (1783–1819), der am Konsistorium Leipzig tätig war. Christiane Henriette Siebdrat geborene Lange (1783–1865) war seine Mutter. Nach dem Schulbesuch studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und promovierte dort 1829 zum Dr. jur. Ab 1832 wirkte Siebdrat zunächst als Gerichtsrat und dann als Justizrat am Appellationsgericht in Zwickau.
Von 1836 bis 1838 gab er gemeinsam mit dem Appellationsrat Christian Bernhard von Watzdorf Criminalistische Jahrbücher für das Königreich Sachsen in Zwickau heraus. Nach einer Pause seitens des Verlegers wurde die Reihe 1841 mit Neuen Jahrbüchern für das sächsische Strafrecht fortgesetzt.
1842 wurde er in Zwickau Mitgründer des Vereins für eine Kinderverwahranstalt. 1843 erfolgte seine Ernennung zum Oberappellationsrat und noch im gleichen Jahr seine Versetzung von Zwickau an das Oberappellationsgericht nach Dresden. 1849 erfolgte seine Beförderung zum Geheimen Justizrat. Bekannt wurde er vor allem auch durch die Herausgabe des Strafgesetzbuches für das Königreich Sachsen vom 11. August 1855.
Im Herbst 1872 wurde sein Gesuch auf Versetzung in den Ruhestand vom sächsischen König genehmigt.[2]
Er starb im Alter von 69 Jahren in seiner Wohnung in der Maschinenhausstraße 6 in Dresden.
Ehrungen
- 1872 Ritterkreuz I. Klasse des Königlich Sächsischen Verdienstordens[3]