Alexandre Berenstein

Anwalt, Bundesrichter (1970-1979), Prof. für Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht; Jurist From Wikipedia, the free encyclopedia

Alexandre Berenstein (* 19. Januar 1909 in Paris; † 26. Juni 2000 in Genf) war ein Schweizer Jurist. Er war Professor für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht an der Universität Genf und von 1970 bis 1980 Richter am Schweizerischen Bundesgericht. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Jacqueline Berenstein-Wavre gilt er als einer der juristischen Väter des Gleichstellungsartikels in der Schweizer Bundesverfassung.

Leben und Ausbildung

Alexandre Berenstein wurde 1909 in Paris als Sohn des Moïse Berenstein und der Bluma (geborene Monosson) geboren.[1] Sein Vater war Funktionär bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO).[1] Berenstein war russischer Abstammung und wurde 1931 in Genf eingebürgert.[1] Er bezeichnete sich als konfessionslos.[1]

Seine schulische Ausbildung schloss er 1926 mit der Matura ab. Anschliessend studierte er an der Universität Genf, wo er 1929 das Lizentiat in Rechtswissenschaften und 1930 das Lizentiat in Soziologie erwarb. 1936 promovierte er mit dem Doktorat in Recht (Dr. iur.).[2]

Er war mit der Frauenrechtlerin und Politikerin Jacqueline Wavre verheiratet.[1]

Berufliche und akademische Laufbahn

Nach seiner Promotion schlug Berenstein zunächst eine akademische Laufbahn ein. Von 1938 bis 1947 wirkte er als Privatdozent an der Universität Genf, gefolgt von einer Tätigkeit als Lehrbeauftragter (Chargé de cours) bis 1951. In diesem Jahr wurde er zum Professor berufen und lehrte bis 1970 Arbeitsrecht, Sozial- und Privatversicherungsrecht sowie internationales Arbeitsrecht. Zusätzlich lehrte er auch an der Universität Lausanne.[1][2]

Berenstein prägte die juristische Fakultät der Universität Genf massgeblich und stand ihr von 1960 bis 1966 als Dekan vor. Nach seinem Wechsel ans Bundesgericht wurde er 1970 zum Honorarprofessor ernannt.[2]

Parallel zu seiner akademischen Tätigkeit erlangte er 1939 das Anwaltspatent und praktizierte bis 1970 als Rechtsanwalt.[2]

Richteramt

Berensteins richterliche Karriere begann in der kantonalen Justiz Genfs. Er war von 1948 bis 1970 Mitglied und später Präsident der kantonalen Rekurskommission für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie von 1952 bis 1970 Mitglied der Steuerrekurskommission. Von 1966 bis 1970 amtierte er als Richter am Genfer Kassationsgericht (Cour de Cassation).[2]

Auf Bundesebene war er zunächst von 1968 bis 1970 als Ersatzrichter am Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig.[2] Am 10. Juni 1970 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht.[2] Er übte dieses Amt bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1980 aus.[1]

Politisches und gesellschaftliches Wirken

Alexandre Berenstein war Mitglied der Sozialdemokratischen Partei (SP) und engagierte sich zeitlebens für den Schutz der wirtschaftlich Schwächeren.[1][3] Er präsidierte unter anderem die Internationale Vereinigung für sozialen Fortschritt und die Genfer Arbeiteruniversität.[1]

Besondere Bedeutung erlangte seine Zusammenarbeit mit seiner Ehefrau Jacqueline Berenstein-Wavre im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter. Während sie die politischen Prozesse vorantrieb, lieferte Alexandre Berenstein die juristischen Formulierungen.[3] Er gilt als massgeblicher Mitverfasser des Textes für den Gleichstellungsartikel (damals Art. 4 Abs. 2 aBV, heute Art. 8 BV), der 1981 in die Bundesverfassung aufgenommen wurde.[3]

Auf internationaler Ebene war er Generalsekretär und später Ehrenpräsident der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit sowie Präsident der Internationalen Schule für vergleichendes Arbeitsrecht in Triest.[1]

Einzelnachweise

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