Alles für Deutschland

Parole, hauptsächlich bekannt durch ihre Verwendung der Sturmabteilung (SA) From Wikipedia, the free encyclopedia

„Alles für Deutschland“ ist eine Losung, deren Wortlaut seit 1848 dokumentiert ist. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie auch von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Heute ist es nach dem Recht Deutschlands insbesondere strafbar, die Losung in der Öffentlichkeit zu verwenden, da sie als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gilt.

Dolch der SA mit der Gravur „Alles für Deutschland“

Verwendung

Bis zur NS-Herrschaft

In seiner Königlichen Proklamation vom 6. März 1848 schloss König Ludwig I. von Bayern mit den Worten: „Alles für Mein Volk! Alles für Teutschland!“[1]

Zu Beginn der 1930er Jahre finden sich Beispiele der Verwendung dieser Losung von Vertretern der SPD, der DNVP[2] und der katholisch geprägten Zentrumspartei. Karl Höltermann, Sozialdemokrat und geschäftsführender Bundesvorsitzender des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, formulierte in einem Aufruf von 1932 unter anderem: „Wir wollen nichts für uns – alles für Deutschland!“[3] Er bezog sich dabei auf einen Brief des ersten Bundesvorsitzenden des Reichsbanners, Otto Hörsing, der von Höltermann am 26. Dezember 1931 in der Zeitung Das Reichsbanner unter der Überschrift „Nichts für uns – alles für Deutschland!“ veröffentlicht worden war und in dem Hörsing unter anderem schrieb: „Es bleibt bei unsrer alten Parole: Nichts für uns – alles für Deutschland!“ sowie „Wir wollen nichts für uns – alles für Deutschland!“[4]

In der NS-Zeit

Die Nationalsozialisten machten sich den Wahlspruch zu eigen;[5] er wurde zur Losung der SA[6] und war in die Klingen der SA-Dienstdolche eingraviert.[7]

Der Historiker und Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, weist darauf hin, dass die Losung „seit den 1920er-Jahren während der gesamten Zeit des Nationalsozialismus“ von der SA als Leitspruch verwendet worden sei, im Nationalsozialismus überall zu sehen war und „zum Standardrepertoire der NS-Propaganda“ gehörte.[7]

Die Verwendung, beispielsweise in Reden und bei Veranstaltungen,[8] ist nachgewiesen unter anderem für Nazigrößen wie Adolf Hitler[9], Wilhelm Keitel,[10] Rudolf Heß,[11] Wilhelm Gustloff,[12] SA-Führer Ernst Röhm,[13] und nachgeordnete NS-Funktionäre wie Reichstatthalter Alfred Meyer,[14] Johannes von Reibnitz, NSDAP-Abgeordneter im Preußischen Landtag[15] oder Philipp Baetzner, Reichstagsabgeordneter der NSDAP.[16]

Die Hitlerjugend verwendete den Spruch in einer leicht abgewandelten Form.[17]

Dokumentiert ist die Verwendung in dieser Zeit auch in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft außerhalb von Staatsapparat und Partei, beispielsweise bei der Feuerwehr,[18] in Schulbüchern,[19] der evangelischen Kirche Aalen,[20] und in Zigarettenalben.[21][22]

Nachkriegszeit

SED und BdD

In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die Parole von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands benutzt. Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl schrieben am 24. April 1946 in einem Geleitwort für die neugegründete Zeitung ihrer Partei Neues Deutschland: „Alles für Deutschland, alles für das neue Deutschland ist die Leitfahne unseres neuen Zentralorgans“.[23]

Der Bund der Deutschen, Partei für Einheit, Frieden und Freiheit (BdD) verwendete auf einem Plakat für die Bundestagswahl 1957 den Text „Nichts für Atomrüstung und NATO – Alles für Deutschland durch den Frieden – Bund der Deutschen – Partei für Einheit Frieden Freiheit“.[24]

Deutsche Reichspartei

Die rechtsextreme Deutsche Reichspartei nutzte die Losung seit ihrer Gründung 1950, oft mit Zusatz: „Jedem das Seine – Alles für Deutschland!“[25]

NPD und Neonazis

Laut dem Soziologen Andreas Kemper wurde der „fanatische Totalitarismus des ‚Nichts für uns – alles für Deutschland!‘“ von Neonazis und NPD-Funktionären weiterverwendet, so unter anderem von Michael Kühnen, dem Mitbegründer der Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, dem amerikanischen Neonazi Gary Lauck und von Jürgen Gansel (NPD), Chefredakteur der Deutschen Stimme und Bundesgeschäftsführer des Nationaldemokratischen Hochschulbundes.[26] Auch von einem Mitglied der Berliner Alternative Süd-Ost, Aktivisten der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei,[27][28] Skinheads und Rechtsrockern wurde die Parole verwendet.[29][30][31] Die seit 2005 verbotenen Gruppe Kameradschaft Tor Berlin nutzte die Parole in Kombination mit der Abbildung einer Maschinenpistole auf ihrer Homepage.[32] Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Neonazi Sascha Krolzig 2006 wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, da allgemein bekannt sei, dass es sich „um die Losung der SA […] handelt“.[33]

AfD

Im Bundestagswahlkampf 2017 ließ Ulrich Oehme, Kandidat und späterer Bundestagsabgeordneter der Alternative für Deutschland (AfD), Plakate mit der Losung aufhängen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Halle kein Vorsatz nachzuweisen gewesen sei, „zumal es sich um keine allgemein bekannte Parole nationalsozialistischer Organisationen handelt und sich auch aus dem Wortlaut kein Bezug zum NS-Regime ergibt“.[34]

Kay-Uwe Ziegler, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD in Sachsen-Anhalt, beendete eine Rede 2020 mit der Parole. Er gab später an, er „habe den historischen Hintergrund des Zitats nicht gekannt“.[35]

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wählte bei einem Wahlkampfauftritt am 29. Mai 2021 in Merseburg für seine Rede den Schlusssatz: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ Daraufhin erstattete der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel Anzeige.[36] Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Halle im Jahr 2024[37] (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, § 86a StGB)[38] legte Höcke Revision ein.[39] Noch während das Verfahren lief,[37] sprach Höcke auf einer Veranstaltung am 12. Dezember 2023 in Gera als Redner „Alles für …“ selbst aus und forderte das Publikum durch Armbewegungen auf, „… Deutschland“ zu rufen.[40][41] Das Landgericht Halle verurteilte Höcke deswegen erneut zu einer Geldstrafe.[42] Auch gegen dieses Urteil legte Höcke Revision ein.[43] Im Juli 2024 skandierten AfD-Mitglieder bei einer Kundgebung im sächsischen Freiberg „Alles für Deutschland“.[44] Auf dem AfD-Parteitag in Riesa am 12. Januar 2025 riefen die Delegierten nach der Wahl von Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin das ähnlich klingende „Alice für Deutschland“.[45] Der Bundesgerichtshof bestätigte beide Urteile gegen Höcke durch zwei Beschlüsse vom 20. August 2025.[46][40] Die Expertin für Rechtsextremismus Kira Ayyadi sieht Höckes Vorgehen eingebettet in das „perfide Kommunikationsprinzip“ der „kalkulierten Mehrdeutigkeit“ in großen Teilen der AfD, um „die Grenzen des Sagbaren auszuloten und auszuweiten.“ Diese Hundepfeifen-Politik, auch „Dog Whistling“ genannt, sei für Gruppen eine nützliche Strategie, die extreme Ideologien vertreten, sich aber als harmlos präsentieren wollten.[47]

Strafbarkeit

Nach dem Recht Deutschlands ist es nach dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) grundsätzlich verboten, Kennzeichen von bestimmten Organisationen zu verbreiten sowie öffentlich, in einer Versammlung oder in einem vom Täter verbreiteten Inhalt zu verwenden; zudem sind auch bestimmte Vorbereitungshandlungen mit Strafe bedroht. Schwerpunkt der Anwendung des § 86a StGB sind Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen (§ 86a StGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Kennzeichen sind dabei nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere auch Parolen.

Auch die Parole „Alles für Deutschland“ wird als solches Kennzeichen angesehen, da es sich hierbei um eine Losung der SA handele. Daher entschied das Oberlandesgericht Hamm am 1. Februar 2006, dass die Nutzung dieser Parole bei einer Veranstaltung einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstelle.[33] Entsprechend entschied das Landgericht Halle in zwei Urteilen, deren Rechtskraft am 20. August 2025 der Bundesgerichtshof feststellte.[40][48][49] Auch gemäß der deutschen strafrechtlichen Literatur[50] und beispielsweise der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung[51] ist die Losung ein Kennzeichen im Sinne des Straftatbestandes. In einer Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages heißt es hierzu: „Strafbar ist auch das Verwenden der Sentenz ‚Alles für Deutschland‘ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung, da es sich hierbei um die Losung der SA handelte.“[52]

Würde man das Eingreifen von § 86a StGB ablehnen, könnte nach dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 4 StGB in Betracht kommen.[31]

Siehe auch

Commons: Alles für Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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