Altersvorsorgedepot
staatliche geförderte private Altersvorsorge
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Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Kapitalanlagevertrag zur privaten Altersvorsorge. Er wird ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 1 Abs. 1b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes.[1]
Kern der Reform ist die Einführung eines staatlich geförderten kapitalmarktorientierten Wertpapierdepots. Anleger können für eine Geldanlage staatliche Zuschüsse zum Vermögensaufbau für den Ruhestand erhalten, die nicht auf einer Beitragsgarantie beruhen. Über die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus, sind beim Altersvorsorgedepot auch Beamte und Selbständige unmittelbar förderberechtigt. Da die Produkte nicht nur Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) enthalten können, sondern auch Fonds, „Betreuungsleistungen“ oder eine „Premium Fondsauswahl“, warnen Verbraucherzentralen vor übereilten Abschlüssen, da viele Details noch offen sind und Produkte sich als unrentable Kostenfalle herausstellen könnten.[2] Mit Effektivkosten von einem Prozent können die Produkte im Vergleich zu kostenfreien Depots und günstigen ETF-Sparplänen sehr teuer sein.[3]
Entstehungsgeschichte
Die private Altersvorsorge in Deutschland steht im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und dem Umbau des Rentensystems. Die gesetzliche Rentenversicherung beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren, bei dem die aktuell Erwerbstätigen die Rentenansprüche der Rentnergeneration finanzieren. Dieses System steht unter Druck, weil die Einnahmen die Ausgaben nicht decken. Als kapitalgedeckte Ergänzung wurde im Jahr 2002 die sogenannte Riester-Rente eingeführt, mit einer großen Variantenvielfalt an Lebensversicherungen, Banksparplänen, Eigenheimrenten und Fondssparplänen. Hohe Kosten, komplizierte Förderbedingungen und schwache Renditen führten vielfach zu Kündigungen.[4]
Debatten um eine Reform der Riester-Rente führten 2019 zum Konzept für ein neues, depotbasiertes Altersvorsorgemodell nach Vorbildern von Vorsorgefonds im Drei-Säulen-System der Schweiz, in Schweden oder auch in den USA.
Während der seit 2021 amtierenden Ampelkoalition brachte die FDP-Fraktion im Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge in den Deutschen Bundestag ein,[5][6][7] der wegen des vorzeitigen Endes der 20. Wahlperiode aber nicht mehr beraten wurde. Nach der Bundestagswahl 2025 griff die Bundesregierung den Entwurf eines Altersvorsorgedepots zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen auf.[8]
Das Altersvorsorgedepot soll dem Rückgang der privaten Altersvorsorge entgegenwirken und zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels, insbesondere Altersarmut zu beenden, beitragen. Es greift unter anderem die Empfehlungen der vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzten Fokusgruppe private Altersvorsorge auf.[9][10] An den bisherigen Grundsätzen der steuerlichen Fördersystematik einer steuerlichen Freistellung der Beiträge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase wird festgehalten.[11]
Produktvarianten
Das Altersvorsorgedepot funktioniert als eigenständiges staatlich gefördertes Wertpapierdepot in unterschiedliche Varianten:[12]
Standarddepot Altersvorsorge
In diesem Depot, das sich online und ohne Beratung bei jedem Anbieter staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte abschließen lassen wird, sind standardisiert zwei Investmentfonds vorgegeben, die bespart werden können, ein risikoarmer und ein renditeorientierter Fonds. Das Risikoverhältnis der Wertpapieraufteilungen beider Fonds, die der Anbieter für das Depot vorauswählt, wird vor dem Renteneintritt automatisch in zwei Schritten reduziert. Die Risikoreduzierung erfolgt durch Umschichtung in zwei Schritten: erstmals 5 Jahre, dann 2 Jahre vor Auszahlung. Beim renditeorientierten Fonds verbleiben im ersten Reduktionsschritt maximal 50 Prozent, im zweiten 30 Prozent des Ausgangsdepots. Alternativ können Anlegerinnen und Anleger auch selbst eine Aufteilung der beiden Fonds bestimmen.[1]
Für die Kapitalanlage dürfen die Anbieter nur sogenannte OGAW-Fonds (steht für: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) mit begrenztem Marktrisiko einsetzen. Maßgeblich dafür ist die EU-weite Einteilung von Fonds gemäß PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) in eine von 7 sogenannten SRI-Risikoklassen (Summary Risk Indicator), die von 1 (niedrigstes Risiko) bis 7 (höchstes Risiko) reichen. Der risikoärmere Fonds muss dem Gesamtrisikoindikator SRI 1–2 (sehr geringes bis geringes Risiko) entsprechen, der renditeorientierte Fonds in Kategorie SRI 3–5 (moderates, ausgewogenes oder erhöhtes Risiko).[1]
Die Effektivkosten für das Standarddepot dürfen maximal 1,0 Prozent betragen. Die Abschlusskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden, was bedeutet, dass eine Zillmerung der Kosten, die komplette Erhebung in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss, unzulässig ist.
Staatlich verwaltetes Standarddepot
Neben privaten Angeboten wird es auch ein staatlich verwaltetes Standarddepot geben. Dieser Fonds könnte von der Bundesbank oder der KfW verwaltet werden.
Altersvorsorgedepot-Vertrag
In diesem Depot können beliebig viele unterschiedliche Fonds liegen, Anlegerinnen und Anleger haben die freie Wahl. Allerdings ist die Auswahl auf vier Kategorien beschränkt:[1]
- Alle OGAW-Fonds (dazu gehören auch ETF) bis Risikoklasse SRI 5 (umfasst typische Risiken der breiten Aktienanlage)
- Offene Alternative Investmentfonds (Publikums-AIF) bis Risikoklasse SRI 5
- Europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF) bis Risikoklasse SRI 5
- Staatsanleihen und andere öffentliche Schuldverschreibungen in Euro
Vorgaben zu Kosten oder Abschlussmodalitäten gibt es keine.
Garantieprodukt
Daneben wird es auch weiterhin staatliche Förderung geben für Altersvorsorgeverträge, die einen nominalen Erhalt des eingezahlten Kapitals garantieren, wie sie beispielsweise Lebensversicherer anbieten. Möglich sind entweder 100- oder 80-Prozent-Garantien.[1]
Steuern, Zulagen und Auszahlungsbedingungen
Für alle Varianten des Altersvorsorgedepots gelten dieselben Förderbedingungen und Funktionsprinzipien.[1]
- Der Eigenbeitrag beträgt pro Kopf mindestens 120 Euro pro Jahr (10 Euro/Monat).
- Einzahlen lassen sich maximal 6.840 Euro pro Jahr (570 Euro pro Monat). Pro Person sind zwei förderfähige Verträge erlaubt, so lassen sich bis zu 13.680 Euro pro Jahr (1.140 Euro pro Monat) in Altersvorsorgedepots investieren. Die Zulagen werden aber nur einmal zugesprochen.
- Ein Anbieterwechsel ist jederzeit möglich und führt wegen des Verbots zur Zillmerung auch nicht zu doppelten Kosten. Die Wechselgebühr darf höchstens 150 Euro betragen, nach 5 Jahren ist sie kostenlos.
Zulagen
- Gefördert werden grundsätzlich nur Einzahlungen von maximal 1.800 Euro pro Jahr (150 Euro/Monat).
- Für die ersten 360 Euro im Jahr (max. 30 Euro/Monat) zahlt der Staat 50 Prozent Grundzulage, maximal mithin 180 Euro.
- Für Beiträge von 361 bis 1.800 Euro (weitere max. 120 Euro/Monat) zahlt der Staat weitere 25 Prozent Grundzulage, maximal mithin 360 Euro.
- 1.800 Euro Eigenbetrag (150 Euro/Monat) führen zu Grundzulage von maximal 540 Euro.
- Dazu kommt eine Kinderzulage von maximal 300 Euro pro Kind. Auch diese Zulage ist abhängig vom Eigenbeitrag. Pro Kind gibt es 100 Prozent auf den eigenen Beitrag dazu. Die volle Zulage gibt es somit ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr (25 Euro/Monat). Wer den Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr einzahlt, bekommt 120 Euro pro Kind dazu. Die Kinderzulage ist von der Kindergeldberechtigung abhängig.
- Wer vor dem 25. Geburtstag einen Depot-Vertrag abschließt, bekommt einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
- Eheleute, die wenig oder nichts verdienen und mittelbar zulagenberechtigt sind, weil ihr Ehepartner eine unmittelbare Berechtigung hat, können 175 Euro Grundzulage dazubekommen.
Steuern
Während der Ansparphase fällt Abgeltungsteuer nicht an. Es wird im Depot auch keine Vorabpauschale auf Kapitalerträge fällig. Ebenso lösen Umschichtungen im Depot keine Besteuerung aus, was für sämtliche eingezahlten Beträge unabhängig von gewährter Förderung gilt. Bis zu 1.800 Euro Jahresbeitrag kann als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Das gilt darüber hinaus auch für die Zulagen.
In der Auszahlungsphase gelten dann die Grundsätze der nachgelagerten Besteuerung für das Guthaben, das aus förderfähigen Einzahlungen (also maximal 1.800 Euro/Jahr) plus Zulagen und daraus erzielten Gewinnen entstanden ist. Auszahlungen aus dem Vertrag unterliegen der persönlichen Einkommensteuer. Da über die Förderung hinausgehende Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen stammen, tritt hierfür eine Steuerentlastung ein, die von der Art der Auszahlung abhängt. Lebenslange monatliche Renten werden mit dem (niedrigen) Ertragsanteil für sogenannte „sonstige Einkommen“ besteuert, dessen Voraussetzungen aus der Tabelle des § 22 EStG entnommen werden können. Das bedeutet: Je nachdem, in welchem Alter die monatliche Rentenzahlung beginnt, unterliegt ein bestimmter Prozentsatz der Rente der Einkommensteuer. Für Kapitalauszahlungen gilt nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit das Halbeinkünfteverfahren. Abgeltungsteuer wird auf den Gewinn dann fällig, wenn die Voraussetzungen des Halbeinkünfteverfahrens nicht eingehalten werden. Im Ergebnis steht der Altersvorsorgeberechtigte so, wie bei Entnahmen aus Depot generell.
Regeln für die Auszahlungsphase
- Die Auszahlungsphase startet im Alter zwischen 65 und 70 Jahren, im Ausnahmefall auch mit einem früheren Rentenbeginn. Wer früher an das Geld will, muss Zulagen zurück- und Steuern nachzahlen.
- Variante I ist nun die Verrentung: Das Guthaben wird in eine lebenslange monatliche Leibrente umgewandelt. Das bieten in der Regel nur Versicherungen an. Dabei unterliegt die Rente dem Erfordernis in stets gleicher Höhe, beziehungsweise steigend, ausbezahlt zu werden. 20 Prozent des Kapitals dürfen auch so angelegt werden, dass die daraus resultierenden Rentenzahlungen frei schwanken.
- Variante II ist ein Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. Hier bleibt das Kapital im Depot investiert. Die monatliche Auszahlung ist regelmäßig neu festzulegen, spätestens alle drei Jahre, und zwar abhängig vom jeweils verfügbaren Restkapital. Bleibt am Ende Geld übrig, wird dieses anschließend ausgeschüttet. Auszahlungspläne dürfte es künftig bei allen Depotanbietern geben.
- In jedem Fall kann man sich 30 Prozent des Guthabens auch direkt auf einmal auszahlen lassen.
- Statt monatlicher Renten sind auch jährliche Auszahlungen möglich.