Amt für Ländliche Entwicklung

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Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung (ALE) sind Landesbehörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Sie sind dem Staatsministerium als Behörden der Mittelstufe unmittelbar nachgeordnet.

Schnelle Fakten Amt für Ländliche Entwicklung — ALE —, Staatliche Ebene ...
Amt für Ländliche Entwicklung
— ALE —
Staatliche Ebene Land
Stellung Mittelbehörde
Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Netzauftritt stmelf.bayern.de
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Geschichte

Die früheren Flurbereinigungsämter in Bayern wurden Anfang der 1970er-Jahre zu Mittelbehörden aufgestuft und führten seitdem die Bezeichnung Flurbereinigungsdirektion. 1992 erfolgte die Umbenennung in Direktion für Ländliche Entwicklung. Im Rahmen der Reform Verwaltung 21 der Bayerischen Staatsregierung wurden die Direktionen 2005 zu Ämtern herabgestuft,[1] dienen allerdings weiter als Mittelbehörde auf Regierungsbezirksebene.

Aufgaben

Die Ämter für Ländliche Entwicklung sind die zuständigen Behörden für die Durchführung der integrierten Ländlichen Entwicklung, der Dorferneuerung und der Flurbereinigung in Bayern. Sie sind zuständig für die Vorbereitung, Leitung und Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Ämter insbesondere zuständig für Maßnahmen der Dorferneuerung, für den Wirtschaftswegebau und für die Förderung des Freiwilligen Nutzungstausches. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, gemeindeübergreifend die Standortqualität im ländlichen Raum zu steigern.

Organisation

Es besteht pro Regierungsbezirk ein Amt für Ländliche Entwicklung:

Einzelnachweise

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