Amtschef

Funktionsbezeichnung in der deutschen Ministerialverwaltung From Wikipedia, the free encyclopedia

Amtschef ist eine Funktion in der deutschen Ministerialverwaltung und der Bundeswehr. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert.

Als Abkürzung ist „AC“ gebräuchlich.[1]

Ministerialverwaltung

Die Organigramme der Bundesministerien und der meisten Landesministerien enthalten den Begriff nicht. Ein einheitlicher Sprachgebrauch in der Ministerialverwaltung ist nicht belegbar. In den Ministerien der Länder Baden-Württemberg[2] und Bayern[3] handelt es sich traditionell um eine Funktionsbezeichnung für den Ministerialdirektor als höchstem, dem Minister direkt unterstellten Beamten, der auch den Minister vertritt. Im sächsischen Justizministerium[4] wurde der Begriff als Funktionsbezeichnung für einen von zwei Staatssekretären ohne erkennbares Unterscheidungskriterium verwendet.

Bundeswehr

Siehe auch

Einzelnachweise

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