Amtsgericht Augsburg
Amtsgericht in Augsburg, Bayern
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Das Amtsgericht Augsburg ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. Die Gerichtsräume befinden sich sowohl im Justizpalast als auch in Gebäuden in der Fugger- und Gögginger Straße in Augsburg. Die Schließung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte am 31. Januar 2017.[1]

Zuständigkeitsbereich und Instanzenzug
Das Amtsgericht Augsburg ist örtlich für das Gebiet der kreisfreien Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg zuständig.[2]
In Ermittlungsrichtertätigkeiten und Haftsachen sowie Register-, Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen ist das Amtsgericht Augsburg auch für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Dillingen a.d.Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen zuständig. Es übernimmt für diese auch den Bereitschaftsdienst.
In Wirtschaftsstrafsachen, einschl. Steuerstraf- und Steuerbußgeldsachen ist das Amtsgericht Augsburg neben Augsburg auch für die Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Kempten (Allgäu) und Memmingen zuständig.
Die nächsthöheren Instanzen sind der Reihenfolge nach das Landgericht Augsburg, das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es Errichtung des Amtsgerichtes Augsburg, dessen Sprengel aus
- dem vorherigen Stadtgerichtsbezirk Augsburg, bestehend aus der Stadt Augsburg,
- dem vorherigen Landgerichtsbezirk Augsburg, bestehend aus den Ortschaften Achsheim, Anhausen, Aystetten, Batzenhofen, Bergheim, Deuringen, Diedorf, Döpshofen, Edenbergen, Gablingen, Gersthofen, Gessertshausen, Göggingen, Hainhofen, Hammel, Haunstetten, Hirblingen, Inningen, Kriegshaber (seit 1916 Stadtteil von Augsburg), Langweid am Lech, Leitershofen, Lützelburg, Margertshausen, Neusäß, Oberhausen (seit 1911 Stadtteil von Augsburg), Ottmarshausen, Pfersee (seit 1911 Stadtteil von Augsburg), Reinhartshausen, Rettenbergen, Schlipsheim, Stadtbergen, Steppach, Stettenhofen, Täfertingen, Waldberg und Westheim
- und den Gemeinden Biburg, Deubach, Willishausen und Wollishausen aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Zusmarshausen
Mit den Eingemeindungen von Meringerau am 1. Juli 1910[5] sowie von Hochzoll und Lechhausen am 1. Januar 1913[6] in die Stadt Augsburg erweiterte sich auch der Augsburger Gerichtsbezirk.
Mit der während des Zweiten Weltkrieges erfolgten Herabstufung des Amtsgerichtes Zusmarshausen zur Zweigstelle des Augsburger Amtsgerichtes kamen die Gemeinden Adelsried, Agawang, Altenmünster, Anried, Aretsried, Auerbach, Baiershofen, Bonstetten, Breitenbronn, Buch, Dinkelscherben, Eppishofen, Ettelried, Fischach, Fleinhausen, Gabelbach, Gabelbachergreut, Grünenbaindt, Häder, Hennhofen, Horgau, Horgauergreut, Kutzenhausen, Lindach, Neumünster, Oberschöneberg, Reitenbuch, Reutern, Ried, Rommelsried, Schönebach, Steinekirch, Streitheim, Unterschöneberg, Ustersbach, Uttenhofen, Vallried, Welden, Willmatshofen, Wollbach, Wollmetshofen, Wörleschwang und Zusmarshausen neu hinzu.[7] Nachdem die Einrichtung der Zweigstelle Zusmarshausen noch 1956 bestätigt worden war[8], ist diese bereits am 1. Juli 1959 wieder aufgehoben worden.[9]
Zum 1. Juli 1973 wurde auch das Amtsgericht Schwabmünchen zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Augsburg.[10]
Im Jahre 2010 traten bei einer Geschäftsprüfung durch das Oberlandesgericht erhebliche Missstände zu Tage: Beanstandet wurden „erhebliche Rückstände in der Strafabteilung“ und „Mängel in der Organisation des Geschäftsablaufs“, wie das bayerische Justizministerium Anfang 2011 verlautbarte.[11][12]
Die Schließung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte am 31. Januar 2017.[13]
Amtsgebäude
Die Gerichtsräume befinden sich sowohl im Justizpalast als auch in Gebäuden in der Fugger- und Gögginger Straße in Augsburg.