Amtsgericht Barby
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Barby
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Das Amtsgericht Barby war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Barby.

Geschichte
Von 1849 bis 1879 war das Kreisgericht Calbe a.d. Saale im Sprengel des Appellationsgerichtes Magdeburg zuständiges Gericht. Dem Ehrenbürger der Stadt Barby, Fürst Bismarck, war es zu verdanken, dass ein Amtsgericht in Barby gegründet wurde. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Barby wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 18 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Magdeburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Barby. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Stadtbezirk Barby, den Amtsbezirk Grafschaft Barby und den Amtsbezirk Amt Rosenburg ohne den Gemeindebezirk Breitenhagen.[1] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Barby kam zum Kreis Schönebeck, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Schönebeck, welches dem Bezirksgericht Magdeburg nachgeordnet war.
Amtsgerichtsgebäude
Zunächst nutzte das Amtsgericht Räume im Rathaus der Stadt. Nachdem der Landtag 130.000 Mark zum Bau eines Gerichtsgebäudes bewilligt hatte, wurde ab April 1908 das Amtsgerichtsgebäude auf dem Grundstück des ehemaligen Rusthofes erbaut. Am 20. September 1909 fand die Einweihung statt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde es als „Haus der Jugend“ und dann zu unterschiedlichen Zwecken, darunter auch als Hallenschwimmbad, genutzt. Am Ende der DDR war das Haus in einem sehr schlechten Zustand und wurde 1991 umfangreich saniert. Nach der Sanierung 1993 wurde es zum „Haus der Begegnung“ und kulturelles Zentrum der Stadt Barby.[3]
Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude (Goethestraße 14) steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.