Amtsgericht Barth
preußisches Amtsgericht mit Sitz in Barth in der Provinz Pommern
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Das Amtsgericht Barth war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Barth in der Provinz Pommern.
Geschichte
In Barth bestand von 1849 bis 1879 die Gerichtskommission Barth des Kreisgerichts Stralsund. Das königlich preußische Amtsgericht Barth wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Greifswald im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Barth. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Franzburg die Stadtbezirke Barth und Damgarten, die Amtsbezirke Bodstedt, Darß, Daskow, Divitz, Kenz, Lüdershagen, Pantlitz, Prerow, Pütnitz, Saal und Zingst sowie der Amtsbezirk Sundische Wiese ohne den Gutsbezirk Pramort.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Damgarten und Wieck gehalten.[2]
Im Laufe des Krieges waren einige Amtsgerichte aufgehoben oder in Zweigstellen umgewandelt worden. Zum 1. Juli 1947 wurde das Amtsgericht Barth als Zweigstelle geführt.[3]
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Ribnitz-Damgarten entstand das Kreisgericht Ribnitz-Damgarten. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Barth wurde dabei nicht neu gebildet.