Amtsgericht Bockenem
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Das Amtsgericht Bockenem war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bockenem.
Geschichte
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Bockenem.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Hildesheim untergeordnet.[3]
Im Jahre 1859 wurde das Amtsgericht Wohldenberg aufgelöst und sein Sprengel dem Amtsgericht Bockenem zugeordnet.[4]
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 weiter das Amt Bockenem.[5] Es war nun dem Landgericht Hildesheim nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[6]
Das Amtsgericht Bockenem wurde zum 1. Januar 1972 aufgehoben und sein Sprengel wurde dem Amtsgericht Hildesheim zugeordnet.[7]
Amtsgerichtsgebäude
Das Amtsgerichtsgebäude (Königsstraße 11) steht unter Denkmalschutz.