Amtsgericht Diepenau

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Das Amtsgericht Diepenau war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Diepenau.

Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Diepenau.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Nienburg untergeordnet.[3] Im Jahre 1854 wurde es aufgelöst und mit dem Amtsgericht Uchte vereinigt.

Einzelnachweise

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