Amtsgericht Dransfeld
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Das Amtsgericht Dransfeld war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Dransfeld.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Dransfeld.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Göttingen untergeordnet.[3] Es wurde 1859 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Münden zugeordnet.[4]