Amtsgericht Eicklingen
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Das Amtsgericht Eicklingen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Eicklingen.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.[1] Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Eicklingen.[2] Das Amtsgericht war dem Obergericht Celle untergeordnet.[3] Es wurde 1859 aufgehoben und sein Gerichtsbezirk dem des Amtsgerichtes Meinersen zugeordnet.[4]