Amtsgericht Fraustadt
preußisches Amtsgericht mit Sitz in Fraustadt (Provinz Posen)
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Das Amtsgericht Fraustadt war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Fraustadt (Provinz Posen).
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Fraustadt wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Lissa im Bezirk des Oberlandesgerichtes Posen gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Fraustadt. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Fraustadt die Stadtbezirke Fraustadt und Schlichtingsheim, den Polizeidistrikt Fraustadt und den Polizeidistrikt Luschwitz ohne eine Reihe von im Gesetz genannten Gemeindebezirken.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Der Amtsgerichtsbezirk kam aufgrund des Versailler Vertrages 1919 zu einem kleinen Teil zu Polen. Der größte Teil des Amtsgerichtsbezirks blieb beim Reich und das Amtsgericht setzte seine Arbeit mit Wirkung zum 19. Januar 1920 leicht verändertem Sprengel fort.[3] Der an Polen gefallene Teil des Amtsgerichts Fraustadt kam zum Sąd Powiatowy w Lesznie. Das Landgericht Lissa wurde jedoch aufgelöst, da Lissa an Polen gefallen war. Das Amtsgericht Fraustadt wurde daher dem Landgericht Glogau zugeordnet.[4][5]
Im Jahre 1945 wurde Fraustadt durch die Rote Armee und später unter polnische Verwaltung gestellt. Das Amtsgericht Fraustadt stellte seine Arbeit entsprechend ein.