Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

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Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 73 Amtsgerichten in Bayern und eines von acht Amtsgerichten im Bezirk des ihm übergeordneten Landgerichtes München II. Der Sitz des Amtsgerichtes befindet sich am Rathausplatz 11 im Ortsteil Partenkirchen der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen.

Geschichte

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen mit dem damaligen Sitz in Garmisch entstand mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 als Amtsgericht Werdenfels aus dem vorhergehenden bayerischen Landgericht älterer Ordnung Werdenfels. Die Bezeichnung Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen führt es seit der Zusammenlegung von Garmisch und Partenkirchen im Jahr 1935.

Zuständigkeitsbereich

Der Bezirk des Amtsgerichtes umfasst den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Kritik

Zwei Richter des Amtsgerichtes, Dieter Klarmann und Gernot Körner, gelangten zwischen 1993 und 2008 als „Skandalrichter“[1] beziehungsweise „Richter Gnadenlos“[2] wegen strenger Entscheidungen und umstrittener Methoden in die Kritik.[3][4] Die von diesen Richtern gesprochenen Urteile hatten in vielen Fällen in der Berufungsinstanz am Landgericht München II keinen Bestand.[3]

Siehe auch

Einzelnachweise

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