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Amtsgericht Jessen

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Jessen (Elster) From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Jessen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Jessen (Elster).

Geschichte

Von 1849 bis 1879 bestand in Jessen die Gerichtskommission Jessen des Kreisgerichtes Wittenberg. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Land- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Jessen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 16 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Torgau im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichtes war die Stadt Jessen. Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Schweinitz die Stadtbezirke Jessen und Seyda und die Amtsbezirke Clöden, Gentha und Rade.[1]

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Seyda gehalten.[2] Das Amtsgericht Jessen wurde 1942 aufgelöst.[3]

Einzelnachweise

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