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Amtsgericht Schwabmünchen

von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Amtsgericht Schwabmünchen war ein von 1879 bis 2017 existierendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der schwäbischen Stadt Schwabmünchen. Sein Vorgänger war das 1804 errichtete Landgericht Schwabmünchen.

Fuggerschloss Schwabmünchen (2009)

Geschichte

Vorläufer war das Landgericht Schwabmünchen, ein 1804 gegründetes bayerisches Landgericht älterer Ordnung. Es war ursprünglich im Fuggerschloss untergebracht.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 kam es zur Errichtung eines Amtsgerichts in Schwabmünchen.[1] Nächsthöhere Instanz war das Landgericht Augsburg im Oberlandesgerichtsbezirk München. Als das Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[2] in Kraft trat, wurde das Amtsgericht Schwabmünchen als Zweigstelle des Amtsgerichts Augsburg fortgeführt.[3] Die Aufhebung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte zum 1. Februar 2017.[4]

Gebäude

Untergebracht war das Gericht in der Fuggerstraße 62, nahe dem ehemaligen Fuggerschloss. Heute befindet sich dort ein IT-Schulungszentrum der bayerischen Justiz.[5]

Einzelnachweise

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