Amtsgericht Schöneberg

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Das Amtsgericht Schöneberg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie eines von elf Amtsgerichten im Land Berlin.

Schnelle Fakten Amtsgerichtsgebäude Schöneberg, Daten ...
Amtsgerichtsgebäude Schöneberg
Hauptfassade des Amtsgerichtes Schöneberg (2011)

Hauptfassade des Amtsgerichtes Schöneberg (2011)

Daten
Ort Berlin-Schöneberg
Baumeister Rudolf Mönnich, Paul Thoemer
Baustil Neobarock, Jugendstil
Baujahr 1901–1906
Koordinaten 52° 29′ 20″ N, 13° 20′ 46″ O
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Das Amtsgericht hat seinen Hauptsitz im denkmalgeschützten Gerichtsgebäude[1] in der Grunewaldstraße 66/67 im Ortsteil Schöneberg und besitzt eine Zweigstelle in der Ringstraße 9 im Ortsteil Lichterfelde. Der Gerichtsbezirk (Zuständigkeit) umfasst den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und den ehemaligen Bezirk Schöneberg (heutige Ortsteile Schöneberg und Friedenau). Nicht zuständig ist das Amtsgericht Schöneberg für die Ortsteile Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade des Bezirks Tempelhof-Schöneberg.

Geschichte

Das Gebäude wurde von 1901 bis 1906 nach Entwürfen Paul Thoemers und Rudolf Mönnichs in einer Kombination aus Jugendstil und Neobarock errichtet, die außerdem die Berliner Amtsgerichte Lichtenberg, Lichterfelde und das Pankow und Amtsgericht Wedding entworfen haben. Für den Bau samt einem angeschlossenen Gefängniskomplex für 70 Insassen wurden rund 590.000 Mark geplant.[2] Der erste fertiggestellte Teil des Gebäudes (für die Zivilabteilungen) sollte Arbeitsplätze für bis zu 40 Richter bieten, zuerst wurden jedoch nur 26 Räume fertiggestellt. Die Baukosten lagen bei rund 994.000 Mark (kaufkraftbereinigt in heutiger Währung: rund 7,59 Millionen Euro).[3]

Am 27. März 1949 wurde dem Amtsgericht Schöneberg infolge der Teilung Berlins die Zentralzuständigkeit für die West-Sektoren Berlins übertragen, die zuvor für ganz Berlin das im Sowjetischen Sektor liegende Amtsgericht Mitte innehatte.[4]

Per 1. Oktober 1973 wurden die im Zuge der Neuordnung des Berliner Gerichtswesens von den Alliierten Ende Mai 1945 wieder eingerichteten Amtsgerichte Lichterfelde und Zehlendorf als selbstständige Einrichtungen aufgelöst und mit dem Amtsgericht Schöneberg verschmolzen.

Zuständigkeit für Deutsche im Ausland seit den 1990er Jahren

Innenansicht des Amtsgerichtes Schöneberg

Hat der Betroffene keinen Wohnsitz in Deutschland und ergibt sich aus völkerrechtlichen Verträgen die Zuständigkeit der deutschen Gerichte, weil der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ist das Amtsgericht Schöneberg zuständig.

Dies ist insbesondere der Fall bei

Diese Zuständigkeit übernahm es 1949 als Folge der deutschen Teilung vom Landgericht Berlin.[5]

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Schöneberg ist das Landgericht Berlin übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Kammergericht.

Richter

Siehe auch

Einzelnachweise

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