Andreas Holzbauer
deutscher Jurist und Ministerialbeamter
From Wikipedia, the free encyclopedia
Andreas Holzbauer (* 22. März 1898 in Wallenfels;[1] † 1975) war ein deutscher Jurist und Ministerialbeamter. Er war unter anderem Landgerichtspräsident in München und Würzburg sowie Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Leben
Holzbauer nahm von 1916 bis 1918 am Ersten Weltkrieg teil und legte 1917 am Humanistischen Gymnasium in Bamberg das Abitur (Notreifezeugnis) ab. Anschließend studierte er von 1919 bis 1922 Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er legte 1922 die erste und 1925 die zweite Juristische Staatsprüfung ab.
Danach trat er in den Justizdienst des Freistaates Bayern ein und war Gerichtsassessor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Dort wurde er 1926 Dritter Staatsanwalt, 1928 Amtsgerichtsrat, 1932 zum Ersten Staatsanwalt, 1933 Landgerichtsrat und 1934 Oberregierungsrat. 1935 wurde er an das Reichsjustizministerium in Berlin versetzt. 1938 kehrte er nach Bayern als Landgerichtsdirektor beim Landgericht München I zurück. Am 16. Dezember 1939 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde zum 1. Januar 1940 aufgenommen (Mitgliedsnummer 7.791.938).[2]
Während des Zweiten Weltkriegs leistete Holzbauer von 1941 bis 1945 Wehrdienst. Die Spruchkammer Kronach stufte ihn 1947 zunächst in die Gruppe V („Entlastete“) ein. Nach Kassation des Urteils durch den Kassationshof im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben 1949 stellte die Hauptkammer Nürnberg im selben Jahr fest, dass Holzbauer vom Befreiungsgesetz (BefrG) nicht betroffen sei, womit das Verfahren eingestellt wurde.
Nach Kriegsende wurde Holzbauer 1945 Landgerichtsdirektor beim Landgericht Bamberg. 1947 war er Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Würzburg, wo er am 1. Juni 1948 zum Oberstaatsanwalt befördert wurde. Am 1951 wurde er Landgerichtsdirektor beim Landgericht Würzburg und im selben Jahr zu dessen Präsidenten ernannt.
1953 wurde Holzbauer zum Berufsrichter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Ab 1954 war er Präsident des Landgericht München I, bevor er 1957 zum Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz ernannt wurde. 1963 trat er in den Ruhestand.