Andreas Rosenfelder
deutscher Journalist
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Andreas Rosenfelder (* 1975 in Köln) ist ein deutscher Journalist.
Leben und Wirken
Rosenfelder studierte von 1996 bis 2001 an der Universität zu Köln mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes Deutsche Philologie, Philosophie und Theater-, Film und Fernsehwissenschaft. Das Studium schloss er mit Magister ab.[1]
Ab 2001 schrieb er für die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Von 2007 bis 2009 war er Kulturreporter bei der deutschen Vanity Fair. 2008 erschien sein Buch Digitale Paradiese. Von der schrecklichen Schönheit der Computerspiele bei Kiepenheuer & Witsch.[2] 2010 wurde er stellvertretender Ressortleiter, 2013 Ressortleiter Feuilleton bei der Welt und der Welt am Sonntag.[3] Seit 1. Februar 2025 ist er Leiter des Ressorts Meinungsfreiheit (zuvor Forum).[4]
Rosenfelder lebt mit seiner Frau, der Journalistin Lydia Rosenfelder, in Berlin.
Kontroversen
Im Juni 2025 sprach der Deutsche Presserat wegen des von Rosenfelder verfassten Kommentars „Die gefährliche Macht der angeblichen NGOs“[5] auf WELT.de eine öffentliche Rüge aus. In dem Kommentar[6] hatte Rosenfelder zivilgesellschaftliche Organisationen wie Omas gegen Rechts, HateAid, BUND und NABU im Zusammenhang mit staatlicher Förderung als „verfassungswidrige Organisationen“ dargestellt. Es wurden hierin Verstöße gegen das Gebot der Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde (Ziffer 1 des Pressekodex) und das Sorgfaltsgebot (Ziffer 2 des Pressekodex) festgestellt.[7] Die Darstellung, die Vereinigungen selbst – und nicht nur deren Finanzierung – seien verfassungswidrig, wurden zudem als „erhebliche falsche Tatsachenbehauptung“ gewertet, die geeignet sei, deren Ruf zu schädigen.[7] Im Dezember 2025 rügte der Deutsche Presserat eine mehrteilige Berichterstattung von ‘‘WELT’’ und ‘‘WELT.de’’ über angebliche „Geheimverträge“ zwischen der EU-Kommission und Umweltorganisationen. Der Presserat stellte schwere Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex fest.[8] Die Artikel seien von der Leserschaft zwingend so zu verstehen gewesen, dass die EU-Kommission NGOs damit beauftragt habe, etwa Kohlekraft und Handelsabkommen zu torpedieren, und ihnen hierfür Geld gezahlt hätte. Tatsächlich habe es sich lediglich um Förderanträge der NGOs gehandelt, eine Beauftragung durch die EU-Kommission habe nie stattgefunden. Bei Rosenfelders Beiträgen handele es sich um eine „gravierende Irreführung der Leserschaft“, was zu einer öffentlichen Rüge führte.[8] Im Juni 2026 untersagte das Landgericht Hamburg per einstweiliger Verfügung die Verbreitung und weitere Veröffentlichung von Behauptungen in Rosenfelders am 27.03.2026 von der "Welt" publizierten Artikel „Der Aufschrei der Profiteure“.[9] Darin hatte Rosenfelder behauptet, Correctiv habe sich für eine Recherche mit der Bundesregierung und dem Verfassungsschutz abgestimmt. Das Landgericht Hamburg stellte fest, dass dies eine unwahre Tatsachenbehauptung und keine grundrechtlich geschützte Meinungsäußerung war und verbot die weitere Verbreitung. Es bestehe demnach für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kein schützenswertes Interesse unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit. Vielmehr würde diese Falschbehauptung einen rechtswidrigen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht von Correctiv darstellen.[10] Auch ein weiterer "Welt"-Artikel von Rosenfeld im Juni 2026 führte zu Kritik: Anlass war Rosenfelders Kommentar mit dem Titel „Die Gerichte sind Teil des Problems“[11], der unter anderem von Juristen als „inakzeptabel und rechtsstaatsfeindlich“ bezeichnet wurde. Rosenfelder hatte darin eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin zu Zurückweisungen an der deutschen Grenze kritisiert und geschrieben, eine „aktivistische Justiz“ verhindere „die Begrenzung der illegalen Massenmigration“. Dies kritisierte etwa der RAV insbesondere wegen der Bezeichnung eines anwaltlichen Vertreters als Teil einer „Migrationslobby“ und forderte eine Distanzierung der Tageszeitung ‘‘Die Welt’’ von dem Kommentar.[12] Auch ‘‘Legal Tribune Online’’ kritisierte den Kommentar. Felix W. Zimmermann schrieb dort, Rosenfelder werfe Richtern Aktivismus vor, weil sie geltendes Recht anwendeten; damit verlange er seinerseits einen regierungstreuen Aktivismus der Gerichte.[13][7]
Buch
- Digitale Paradiese: Von der schrecklichen Schönheit der Computerspiele. Kiepenheuer & Witsch, 2008, ISBN 978-3-462-03955-9.