Ansgar Hense
deutscher Rechtswissenschaftler
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Ansgar Hense (* 1965 in Paderborn) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und außerplanmäßiger Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Leben
Ansgar Hense studierte nach seinem Abitur am Gymnasium Antonianum Geseke Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der Universität Bayreuth und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach dem juristischen Staatsexamen wurde er 1997 mit der Staatskirchenrechtlichen Arbeit Glockenläuten und Uhrenschlag. Der Gebrauch von Kirchenglocken in der kirchlichen und staatlichen Rechtsordnung in Freiburg zum Dr. iur. promoviert. Er war Wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Nach seiner Habilitation 2004 war er Privatdozent an der TU Dresden, parallel Referent am Institut für Staatskirchenrecht in Bonn.
Er ist seit 2015 außerplanmäßiger Professor an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und lehrt an der dortigen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät insbesondere das Fach Kirchen- und Staatskirchenrecht im Grundlagenbereich. Seit dem Wintersemester 2020/21 hat Hense auch einen Lehrauftrag am Institut für Katholische Theologie der Humboldt-Universität Berlin für Katholisches Kirchenrecht/Staatskirchenrecht.
Seit 1. Oktober 2010 ist er Direktor des Bonner Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands. Er trat die Nachfolge von Wolfgang Rüfner an.[1]
Er gehört dem Verwaltungsrat der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen an. Er ist Gründungsmitglied der Experteninitiative Religionspolitik.
Forschungsschwerpunkte
Hense beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit staatskirchenrechtlichen Fragestellungen in ihrer vollen Breite, so etwa mit Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts, des Friedhofs- und Bestattungsrechts oder aber des Religionsunterrichts – jeweils auch hinsichtlich etwaiger europarechtlicher Bezüge. Sein Forschungsinteresse gilt ferner dem Infrastrukturrecht, besonders am Beispiel von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Schließlich kommentiert Hense das Beamtenverfassungsrecht im Beck-Online Kommentar zum Grundgesetz.[2]
Positionen
Ordnung von Staat und Religion unter dem Grundgesetz
Hense bewertet die religionsverfassungsrechtliche Ordnung unter dem Grundgesetz grundsätzlich positiv. Nach seiner Auffassung hat sich das deutsche Modell bewährt, da es die Religionsfreiheit als "gleiche Freiheit" für alle gewährleiste und religiöse Pluralität innerhalb einer einheitlichen Rechtsordnung ermögliche.[3] Dies werde u. a. auch im Friedhofs- und Bestattungsrecht deutlich.[4] Hense hebt hervor, dass die verfassungsrechtliche Konzeption sowohl Stabilität als auch Anpassungsfähigkeit miteinander verbinde und insbesondere die Verbindung individueller Religionsfreiheit mit der institutionellen Stellung der Religionsgemeinschaften eine tragfähige Ordnung darstelle.[5]
Christlicher Religionsunterricht
Hense vertritt die Auffassung, dass das katholische Kirchenrecht einem konfessionsübergreifenden christlichen Religionsunterricht nicht grundsätzlich entgegenstehe. Insgesamt bewertet er das katholische Kirchenrecht in diesem Bereich als flexibler, als häufig angenommen werde.[6]
Kirchliches Arbeitsrecht
Verschiedentlich hat sich Hense in den letzten Jahren immer wieder mit dem kirchlichen Arbeitsrecht beschäftigt. Hense war Kritiker der Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG: Seiner damaligen Auffassung nach verfolge das europäische Antidiskriminierungsrecht mit seinen Diskriminierungsverboten einen „moralischen Impetus“.[7] Inzwischen – insbesondere mit Blick auf die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes der deutschen Bistümer von 2022 – betont er, dass sich "die Sozialgestalt von Kirche verändert und das jeweilige Profil nicht substanziell auf ewig vorgegeben ist, sondern auf unterschiedlichste Kontexte antworten muss."[8] Er konstatiert einen grundsätzlichen Wandel vom kirchlichen Arbeitsrecht zu einem eher kirchlichen Organisationsrecht. Hense sieht ungeachtet dessen eine zentrale Herausforderung der neuen Grundordnung u. a. darin, "ob und wieweit das kirchliche Arbeitsrecht ein Vehikel sein kann, extremistische Positionen, die im Widerspruch zu tragenden Grundsätzen der katholischen Kirche stehen, zu bekämpfen".[9] Er problematisiert darüber hinaus grundsätzliche Anfragen an die kirchliche Selbstorganisation – vor allem angestoßen durch den europarechtlichen Begriff des "Ethos der Organisation" und damit einem eher organisationsrechtlichen Punkt der neuen Grundordnung.[10]
Sozialrecht
Darüber hinaus beschäftigt sich Hense auch mit sozialrechtlichen Fragen; besondere Aufmerksamkeit widmet er den regulatorischen Aspekten im stationären sozialen Dienstleistungssektor.[11][12]
Schriften (Auswahl)
Monografien
- Glockenläuten und Uhrenschlag. Der Gebrauch von Kirchenglocken in der kirchlichen und staatlichen Rechtsordnung. Duncker & Humblot, Berlin 1998, ISBN 3-428-09346-1.
- Bedarfsplanung und Bedarfsgerechtigkeit – Eine Untersuchung zum sozialen Infrastrukturverwaltungsrecht – dargestellt am Beispiel von Krankenpflege- und Altenpflegeeinrichtungen. Habilitationsschrift 2004.
(Mit-)Herausgeberschaften
- Denkmalrecht unter Denkmalschutz? Aktuelle rechtspolitische, verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Lang, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-631-51156-6.
- Kirchliches Stiftungswesen und Stiftungsrecht im Wandel. Duncker & Humblot, Berlin 2009, ISBN 978-3-428-13049-8, zusammen mit Martin Schulte.
- 60 Jahre Grundgesetz. Bachem, Köln 2009, ISBN 978-3-7616-2123-3.
- Christlicher Religionsunterricht (CRU). Rechtswissenschaftliche und theologisch-religionspädagogische Perspektiven auf ein Reformmodell in Niedersachsen. Mohr Siebeck, Tübingen 2024, zusammen mit Hans Michael Heinig, Konstantin Lindner und Henrik Simojoki, ISBN 978-3-16-163650-9.
Aufsätze und Handbuchbeiträge
- Kirche und Diskriminierungsverbot. in: Isensee (Hrsg.), Vertragsfreiheit und Diskriminierung, Duncker & Humblot, Berlin 2007, S. 181–237.
- Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes, Zwischenschritt oder Meilenstein? Staatskirchenrechtliche Anmerkungen anlässlich der Studie "Kompetent, motiviert und auch noch religiös". In: Fischer/Schrage (Hrsg.), Kompetent, motiviert und auch noch religiös: Warum menschen bei der Caritas arbeiten. Lambertus, Freiburg i.Br. 2025, S. 90–117, 195–202.
- Religionsfreiheit und Pandemie – eine Zwischenbetrachtung. In: Hillgruber/Nothelle-Wildfeuer/Pawlik/Striet/Windhöfel (Hrsg.), Zum Fest der Freiheit. Gedächtnisschrift für Eberhard Schockenhoff (Zeitschrift für Lebensrecht, Beiheft 2), Duncker & Humblot, Berlin 2025, S. 643–667.
- Juristische Anmerkungen zur religiösen Neutralität in der öffentlichen Sphäre als Herausforderung. In: Zeitsprung 2 (2025), S. 32.
- Religions- und staatskirchenrechtliche Aspekte des Friedhofs- und Bestattungswesens. In: Brüning/Spranger (Hrsg.), Friedhofs- und Bestattungsrecht. Handbuch, C.H.Beck, München 2026, S. 125–159.
Weblinks
- Webseite von Ansgar Hense bei der Universität Bonn
- Webseite des Instituts für Staatskirchenrecht bei der Deutschen Bischofskonferenz
- Podcast "Die Edenhoferin", in dem sich Hense zu aktuellen Entwicklungen des Staatskirchenrechts äußert.
- Literatur von und über Ansgar Hense im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek