Architektenkammer Baden-Württemberg
Selbstverwaltungsorganisation für selbständig
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Die Architektenkammer Baden-Württemberg, kurz AKBW, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.[1] Sie nimmt einerseits hoheitliche Aufgaben wahr und vertritt andererseits die Interessen von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern in Baden-Württemberg. Die Architektenkammer hat die Baukultur und das Bauwesen unter Beachtung des Schutzes des architektonischen Erbes sowie der natürlichen Lebensgrundlage zu pflegen und zu fördern, das Ansehen des Berufsstandes zu wahren und die Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu vertreten[2]. Das Führen der geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplaner" setzt eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft voraus. Organisatorisch handelt es sich um eine Selbstverwaltungsorganisation durch die Mitglieder, die über demokratisch gewählte Gremien Berufspolitik und Satzungsgebung bestimmen.
| Architektenkammer Baden-Württemberg | |
|---|---|
| Kammer | |
| Organisationsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Gründungsjahr | 1955 |
| Sitz | Stuttgart |
| Homepage | akbw.de |
| Präsident | Markus Müller |
| Hauptgeschäftsführer | Hans Dieterle |
| Mitglieder | |
| Zugehörige | 26.100 |
| Kennzahlen | |
| Mitarbeiteranzahl | 64 |
Die Architektenkammer BW agiert zudem als berufsständische Interessenvertretung für mehr als 26.000 Mitglieder (Stand: 5. Februar 2024)[3] und ist Mitglied der Bundesarchitektenkammer.[4] Der Sitz der Landesgeschäftsstelle ist in Stuttgart.
Geschichte

Die Gründung der Architektenkammer Baden-Württemberg datiert auf den 17. November 1955 mit dem Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg über ein Architektengesetz. Dieses Gesetz, am 5. Dezember 1955 veröffentlicht und ab 5. Januar 1956 in Kraft, bildet die Grundlage für den Schutz der Berufsbezeichnungen (Junior-) „Architektin“ bzw. „Architekt“, „Innenarchitektin“ bzw. „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ sowie „Stadtplanerin“ bzw. „Stadtplaner“ und die Schaffung einer Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit verbunden ist das Recht, in Selbstverwaltung bestimmte öffentliche Aufgaben zu übernehmen. Die Rechtsaufsicht liegt derzeit beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.
Aufgaben
Das Tätigkeitsfeld und die Aufgaben der Kammer sind in der Satzung der Architektenkammer Baden-Württemberg[5] geregelt und umfassen unter anderem:
- Berufspraxis-Regulierung: Führen der Architektenliste und Verzeichnisse der Berufsgesellschaften, Überwachung der sich aus der Berufsordnung ergebenden Pflichten mithilfe des Berufsgerichts für Architekten sowie Führung von Fachlisten
- Bildung: Förderung und Kontrolle der fachlichen Aus- und Fortbildung, rechtliche Beratung der Mitglieder
- Gesetzgebung und Qualität: Mitwirkung bei Landesgesetzen, Durchführung von Architekturwettbewerben zu fördern und Mitwirken bei der Regelung des Wettbewerbswesens
- Konfliktlösung: Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder Dritten mithilfe des Streitschlichtungsausschusses
- Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation: Informieren über Kammeraktivitäten, Wahrung sozialer Belange, Zusammenarbeit mit Architektenkammern anderer Bundesländer
Struktur
Organe
Die Landesvertreterversammlung (LVV) ist das satzungsgebende Organ der AKBW. Der Landesvorstand besteht aus ehrenamtlichen Kammermitgliedern.
In Anlehnung an die staatliche Verwaltungsstruktur mit ihrer Einteilung in Land, Regierungsbezirke und Landkreise ist die Architektenkammer gegliedert in Landesebene, Bezirke und Kammergruppen.
Kammergruppen
Jedes Mitglied gehört gemäß seinem Eintragungsort zu einer der 42 Kammergruppen in Baden-Württemberg.
Kammerbezirke
Auf regionaler Ebene sind die Kammergruppen in vier Kammerbezirken organisiert:
- Freiburg
- Karlsruhe
- Stuttgart
- Tübingen
Landesgeschäftsstelle
Die AKBW-Landesgeschäftsstelle befindet sich in Stuttgart. Sie gliedert sich in die vier Geschäftsbereiche Verwaltung/Finanzen und Kommunikation, Recht und Wettbewerb, Architektur und Baukultur sowie das Institut Fortbildung Bau (IFBau) mit je eigener Geschäftsführung. 64 hauptamtliche Fachreferentinnen und Fachreferenten beraten die Mitgliedschaft in fachlichen, berufsständischen, rechtlichen und strukturellen Fragen. Ehrenamtlich wirken Kammermitglieder im Eintragungsausschuss, Schlichtungsausschuss und im Ausschuss Vergabe und Wettbewerb mit. Zudem sind Kammermitglieder ehrenamtlich als Beisitzer im Berufsgericht für Architekten tätig, dem ein auf Lebenszeit berufener Richter vorsteht.
Die AKBW hat für die inhaltliche Arbeit acht Kompetenz-Teams eingesetzt (LVV-Beschluss vom November 2022).