Landtag von Baden-Württemberg

Landesparlament des Landes Baden-Württemberg From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Landtag von Baden-Württemberg ist das Landesparlament des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart.

Schnelle Fakten Basisdaten, Aktuelle Legislaturperiode ...
Landtag von Baden-Württemberg
Logo
Logo
Basisdaten
Sitz: Haus des Landtags in Stuttgart
Legislaturperiode: fünf Jahre
Abgeordnete: 157
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 8. März 2026
Nächste Wahl: voraussichtlich im Frühjahr 2031
Vorsitz: Landtagspräsident
Thomas Strobl (CDU)
Vizepräsidentin
Muhterem Aras (Grüne)
    
Sitzverteilung: Regierung (112)
  • Grüne 56
  • CDU 56
  • Opposition (45)
  • AfD 35
  • SPD 10
  • Website
    www.landtag-bw.de
    Parlamentsgebäude
    Gebäude
    Gebäude
    Schließen
    Ehemaliges Logo (2008)
    Plenarsaal vor der Sanierung
    Plenarsaal nach der Sanierung

    Geschichte

    Der Landtag von Baden-Württemberg steht in der Tradition demokratischer Vorläufer. Zu Zeiten der Weimarer Republik waren dies der Landtag der Republik Baden und der Landtag des freien Volksstaates Württemberg. Zudem gab es die Hohenzollernsche Lande, die der preußischen Rheinprovinz angehörten und einen Kommunallandtag wählten. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Trennung in zwei Besatzungszonen gemäß Zonenprotokoll wurden zunächst drei Länder auf dem Territorium des späteren Landes Baden-Württemberg errichtet.

    In der nördlichen US-Besatzungszone wurde die bisher badischen oder württembergischen Gebiete zu einem Land zusammengefasst. Die Verfassunggebende Landesversammlung und der Landtag von Württemberg-Baden tagten von 1946 bis 1952 in Stuttgart. Präsidenten des Landtags von Württemberg-Baden waren 1946 Wilhelm Simpfendörfer und von 1947 bis 1952 Wilhelm Keil. Als Tagungsort diente seit 1947 das 1889 errichtete Eduard-Pfeiffer-Haus der Stiftung Arbeiterheim in der Heusteigstraße 45 in Stuttgart. Im selben Gebäude tagte auch der Landtag von Baden-Württemberg noch bis 1961.

    In der französischen Besatzungszone im Süden, bislang mit Hohenzollern dreigeteilt, wurden zwei Länder etabliert und eine Zusammenarbeit mit den Norden weitgehend unterbunden. Die Beratende Landesversammlung und der Landtag von Baden tagten von 1946 bis 1952 im Historischen Kaufhaus von Freiburg im Breisgau. Der Landtag des Landes Württemberg-Hohenzollern trat 1946 zunächst als Beratende Landesversammlung im Kloster Bebenhausen bei Tübingen zusammen.

    Eine gemeinsame Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt, der neu zu schaffende „Südweststaat“ hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen. Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet, die Versammlung wurde zum ersten Landtag von Baden-Württemberg.

    Gebäude

    Landtagsgebäude bei Nacht
    Neuer Eingangsbereich (2017)

    Die Gebäude des Landtags von Baden-Württemberg sind das im oberen Schlossgarten gelegene quadratische Haus des Landtags von 1961 und das jenseits der Konrad-Adenauer-Straße liegende 1987 eingeweihte Haus der Abgeordneten. Die beiden Gebäude sind durch einen Fußgänger-Tunnel miteinander verbunden. Errichtet wurde das Landtagsgebäude von Erwin Heinle, Architekt und Hochschulprofessor in Stuttgart, und Horst Linde, dem Leiter der damaligen Bauverwaltung. Diese arbeiteten nach einem Entwurf des Mainzer Architekten Kurt Viertel. Der ursprüngliche Siegerentwurf der Architekten Peter C. von Seidlein und Ulrich Schmidt von Altenstadt wurde 1964 in Tübingen als Universitätsgebäude verwirklicht.[1] Das Innere beider Gebäude wird auch durch Kunstwerke namhafter Künstler geprägt.

    Das Gebäude wurde von Herbst 2013 bis zum Frühjahr 2016 von Staab Architekten aus Berlin für 52,1 Millionen Euro umgebaut und saniert.[2] Ziele waren energetische und technische Verbesserungen sowie eine Umgestaltung des Daches des Plenarsaales, den bisher kein Tageslicht erreichte.[3] Volker Staab erhielt für die Generalsanierung den Hugo-Häring-Preis 2018.[4] Während des Umbaus des Landtagsgebäudes tagte der Landtag vom 25. September 2013 bis zum Frühjahr 2016 im Kunstgebäude.[5][6] Am 11. Mai 2016 fand die konstituierende Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg im umgebauten „Haus des Landtags“ statt.

    Sitzverteilung in der 18. Wahlperiode

    Die Wahlperiode des am 8. März 2026 gewählten 18. Landtags dauert vom 1. Mai 2026 bis voraussichtlich zum 30. April 2031. Die konstituierende erste Plenarsitzung fand am 12. Mai 2026 statt.[7][8]

    Weitere Informationen Fraktion, Sitze ...
    FraktionSitzeDirektmandateZweitmandate
    Grüne561343
    CDU56560
    AfD35134
    SPD10010
    Gesamt1577087
    Schließen

    Landtagspräsidenten

    Weitere Informationen Amtszeit, Präsident ...
    AmtszeitPräsidentPartei
    1952–1960Carl NeinhausCDU
    1960–1968Franz GurkCDU
    1968–1976Camill WurzCDU
    1976–1980Erich GanzenmüllerCDU
    1980–1982Lothar GaaCDU
    1982–1992Erich SchneiderCDU
    1992–1996Fritz HopmeierCDU
    1996–2011Peter StraubCDU
    2011Willi StächeleCDU
    2011–2015Guido WolfCDU
    2015–2016Wilfried KlenkCDU
    2016–2026Muhterem ArasGrüne
    seit 2026Thomas StroblCDU
    Schließen

    In der 18. Wahlperiode gibt es eine stellvertretende Präsidentin, nachdem das Parlament in der 17. Wahlperiode zwei stellvertretende Präsidenten hatte.[9]

    Landtagsdirektoren

    Weitere Informationen Amtszeit, Direktor ...
    AmtszeitDirektor
    1952–1960Willy Körner
    1961–1963Friedrich Seethaler (mdWdGb)
    1963–1988Anton Böhringer
    1988–1991Thomas Rösslein
    1991–2001Winfried Grupp
    2001–2005Eberhard Leibing
    2005–2011Ulrich Lochmann
    2011–2016Hubert Wicker
    2016–2021Berthold Frieß
    seit 2021Christine Werner
    Schließen

    Landtagsfraktionen

    Die Reihenfolge der nachfolgenden Nennung der Fraktionen richtet sich nach deren erstmaligem Auftreten in der Abfolge der Legislaturperioden seit 1952. Bei gleichzeitigem erstmaligen Erscheinen von Fraktionen innerhalb einer Legislaturperiode richtet sich die Reihenfolge nach deren Fraktionsstärke.

    Fraktionsvorsitzende der CDU

    Die CDU war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1952–1953Franz Gurk
    1953–1953Gebhard Müller
    1953–1960Franz Hermann
    1960–1968Camill Wurz
    1968–1972Erich Ganzenmüller
    1972–1978Lothar Späth
    1978–1991Erwin Teufel
    1991–2005Günther Oettinger
    2005–2010Stefan Mappus
    2010–2015Peter Hauk[10]
    2015–2016Guido Wolf
    2016–2021Wolfgang Reinhart
    2021–2026Manuel Hagel
    seit 2026Tobias Vogt
    Schließen

    Fraktionsvorsitzende der SPD

    Die SPD war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1952–1961Alex Möller
    1961–1964Walter Krause und Hermann Veit
    1964–1966Walter Krause
    1966–1968Walter Hirrlinger
    1968–1972Heinz Bühringer
    1972–1973Walter Krause
    1973–1976Rudolf Schieler
    1976–1980Erhard Eppler
    1980–1988Ulrich Lang
    1988–1992Dieter Spöri
    1992–2001Ulrich Maurer
    2001–2006Wolfgang Drexler
    2006–2008Ute Vogt
    2008–2016Claus Schmiedel
    2016–2026Andreas Stoch
    seit 2026Sascha Binder
    Schließen

    Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP

    Die FDP/DVP war in allen Landtagen als Fraktion vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1952–1953Wolfgang Haußmann
    1953–1956Otto Gönnenwein
    1956–1960Eduard Leuze
    1960–1964Walter Nischwitz
    1964–1968Friedrich Stock
    1968–1969Eduard Leuze
    1969–1976Johann Peter Brandenburg
    1976–1984Jürgen Morlok
    1985–1988Hinrich Enderlein
    1988–1996Walter Döring
    1996–2004Ernst Pfister
    2004–2009Ulrich Noll
    2009–2026Hans-Ulrich Rülke
    Schließen

    Fraktionsvorsitzende des GB/BHE

    Der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) war im ersten Landtag (1952–1956) als Fraktion vertreten. Der GB/BHE war im zweiten und dritten Landtag (1956–1964) vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1952–1954Karl Mocker
    1954–1956Karl Bartunek
    1956–1960Karl Mocker
    1960–1960Josef Schwarz
    1960–1964Karl Bartunek
    Schließen

    Fraktionsvorsitzende der NPD

    Die NPD war im fünften Landtag (1968–1972) als Fraktion vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1968–1969Wilhelm Gutmann
    1969–1972Werner Kuhnt
    Schließen

    Fraktionsvorsitzende der Grünen

    Bündnis 90/Die Grünen (bzw. vor 1993 Die Grünen) sind seit 1980 ununterbrochen im Landtag vertreten.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    1980–1983Wolf-Dieter Hasenclever
    1983–1984Winfried Kretschmann
    1984–1988Fritz Kuhn
    1988–1990Birgitt Bender
    1990–1992Rezzo Schlauch
    1992–2000Fritz Kuhn
    2000–2002Dieter Salomon
    2002–2011Winfried Kretschmann
    2011–2016Edith Sitzmann
    seit 2016Andreas Schwarz
    Schließen

    Im achten Landtag (1980–1984) hatten die Grünen keinen Fraktionsstatus und firmierten als Landtagsgruppe.

    Fraktionsvorsitzender der Republikaner

    Die Republikaner (REP) waren im elften und zwölften Landtag vertreten. Einziger Fraktionsvorsitzender von 1992 bis 2001 war Rolf Schlierer.

    Fraktionsvorsitzende der AfD

    Die Alternative für Deutschland ist seit 2016 im Landtag vertreten, Fraktionsvorsitzender war zunächst Jörg Meuthen. Nach der Spaltung der Landtagsfraktion im Juli 2016 übernahm Heiner Merz den Fraktionsvorsitz. Fraktionsvorsitzender der abgespaltenen Fraktion Alternative für Baden-Württemberg (ABW) sowie der ab 11. Oktober 2016 wiedervereinigten Fraktion war Meuthen bis zu seinem Wechsel ins Europaparlament.

    Weitere Informationen Dauer, Vorsitzender ...
    DauerVorsitzender
    5/2016 – 7/2016Jörg Meuthen
    7/2016 – 10/2016AfD: Heiner MerzABW: Jörg Meuthen
    10/2016 – 11/2017Jörg Meuthen
    12/2017 – 12/2022Bernd Gögel
    01/2023 – 04/2026Anton Baron
    seit 05/2026Martin Rothweiler
    Schließen

    Wahlverfahren

    Landtagswahlrecht bis zur Landtagswahl 2021

    Landtagswahlkreise 2011

    Das Wahlverfahren zum baden-württembergischen Landtag unterschied sich vom Wahlverfahren der meisten Bundesländer bis einschließlich zur Landtagswahl 2021 dadurch, dass keine Landes- oder Bezirkslisten aufgestellt wurden und dass jeder Wähler nur eine Stimme hatte.

    Der Landtag mit nominell 120 Abgeordneten wird alle fünf Jahre gewählt. Wer die meisten Stimmen in einem der 70 Wahlkreise erreicht, erhält das Erstmandat für diesen Wahlkreis und zieht in den Landtag ein.

    Die 120 Sitze werden landesweit im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren auf alle Parteien verteilt, die mindestens 5 % der gültigen Stimmen erreicht haben. Danach wurden die Sitze jeder Partei – wieder nach Sainte-Laguë/Schepers – auf die vier Regierungsbezirke verteilt. Bis zur Landtagswahl 2006 wurde für beide zuvor genannten Berechnungsschritte das Sitzzuteilungsverfahren nach D’Hondt angewendet.

    Standen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr Sitze zu, als sie hier Erstmandate erreicht hat, wurden die weiteren Sitze der Partei innerhalb des Regierungsbezirks an unterlegene Wahlkreisbewerber zugeteilt. Diese Mandate werden Zweitmandate genannt. Wenn eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Erstmandate erlangte, als ihr hier zustanden, behielt sie diese zusätzlichen Sitze als Überhangmandate, die Zahl der Sitze im Regierungsbezirk wurde so erhöht, dass die Sitzverteilung dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen wieder entsprach (Ausgleichssitze für die anderen Parteien).[11]

    Durch den Ausgleich der Überhangmandate gab es in den 1990er Jahren Landtage mit 140–155 Abgeordneten. In der 13. Wahlperiode hatte der Landtag 128 Abgeordnete, in der 14. Wahlperiode 139, in der 15. Wahlperiode 138, in der 16. Wahlperiode 143 und in der 17. Wahlperiode sind es 154.

    Das baden-württembergische Wahlverfahren wurde immer wieder als besonders kompliziert kritisiert. Zudem gab es bis zur Landtagswahl 2006 systemische Verzerrungen, weil die Zweitmandate für unterlegene Wahlkreisbewerber in der Reihenfolge der absoluten Stimmenzahlen zugeteilt wurden. Damit gab es insbesondere in Regionen mit starkem Bevölkerungswachstum Wahlkreise, in denen jede der kleineren Parteien Abgeordnete stellte, weil der Wahlkreis insgesamt sehr groß ist und vom Mittel deutlich nach oben abweicht. In anderen Wahlkreisen war es hingegen jenseits des Direktmandats fast unmöglich, gewählt zu werden. Bei der Wahl 2006 hatte der kleinste Wahlkreis Heilbronn 81.073 Wahlberechtigte und stellte einen Abgeordneten, der größte Wahlkreis Tübingen mit 136.406 Wahlberechtigten konnte drei Abgeordnete in den Landtag entsenden.[12] Regierungsbezirke, in denen Überhang- und Ausgleichsmandate vergeben werden, waren im Landtag überproportional vertreten.

    Für die Landtagswahl 2011 wurde die Regelung zur Vergabe der Zweitmandate geändert. Seither war nicht mehr die absolute Stimmenzahl, sondern der Stimmenanteil in den Wahlkreisen maßgeblich.[11]

    Landtagswahlrecht ab der Landtagswahl 2026

    Durch ein Gesetz vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht an das der meisten anderen Bundesländer angepasst und Erst- und Zweitstimme analog zum Bundestagswahlrecht eingeführt. Die Wahlkreiseinteilung, die Sperrklausel von 5 % und die Sitzverteilung nach Sainte-Laguë-Verfahren bleiben bestehen. Erringen Parteien weniger Sitze in den Wahlkreisen, als ihnen aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen, erhalten sie die restlichen Sitze über die neu eingeführten Landeslisten. Bei Überhangmandaten erhalten die übrigen Parteien so viele Ausgleichsmandate, dass sich eine landesweit proportionale Verteilung ergibt. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht wurde auf 16 Jahre gesenkt.[13]

    Ergebnisse der Landtagswahlen (in Prozent der Stimmenanteile)

    Wahlbeteiligung und Landtagswahlergebnisse der fünf größten Parteien bis 2026
    1952 1956 1960 1964 1968 1972 1976 1980 1984 1988 1992 1996 2001 2006 2011 2016 2021 2026
    Wahlbeteiligung in Prozent 63,7 70,3 59,0 67,7 70,7 80,0 75,5 72,0 71,2 71,8 70,1 67,6 62,6 53,4 66,3 70,4 63,8 69,6
    Grüne 5,3 8,0 7,9 9,5 12,1 7,7 11,7 24,2 30,3 32,6 30,2
    CDU 36,0 42,6 39,5 46,2 44,2 52,9 56,7 53,4 51,9 49,0 39,6 41,3 44,8 44,2 39,0 27,0 24,1 29,7
    AfD 15,1 9,7 18,8
    SPD 28,0 28,9 35,3 37,3 29,0 37,6 33,3 32,5 32,4 32,0 29,4 25,1 33,3 25,2 23,1 12,7 11,0 5,5
    Linke 1 3,1 2,8 2,9 3,6 4,4
    FDP/DVP 18,0 16,6 15,8 13,1 14,4 8,9 7,8 8,3 7,2 5,9 5,9 9,6 8,1 10,7 5,3 8,3 10,5 4,4
    NPD 9,8 0,9 0,1 2,1 0,9 0,2 0,7 1,0 0,4
    REP 1,0 10,9 9,1 4,4 2,5 1,1 0,3
    BHE bzw. GDP 6,3 6,3 6,6 1,8
    KPD 2 4,4 3,2
    1 
    2006: WASG
    2 
    Aufgrund des Ergebnisses von 1952 standen der KPD vier Sitze im Landtag zu, weil die Fünf-Prozent-Hürde nicht auf das ganze Land bezogen war, sondern bei der Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 9. März 1952 noch jeweils getrennt für die Vorgängerländer Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden betrachtet wurde.[14] Die KPD wurde 1956 durch das Bundesverfassungsgericht verboten.

    Auskunft über die Wahlergebnisse und die Sitzverteilung im baden-württembergischen Landtag gibt das Statistische Landesamt.[15]

    Historische Sitzverteilung im Landtag von Baden-Württemberg

    19521956196019641968197219761980198419881992199620012006201120162021 2026
    Grüne691013191017364758 56
    CDU5056525960657168686664696369604242 56
    AfD2317 35
    SPD3836444737454140414246394538351919 10
    FDP/DVP23211814181091087814101571218
    REP1514
    NPD12
    BHE677
    KPD4
    Gesamtzahl121120121120127120121124126125146155128139138143154157

    Parlamentsreform

    Im Jahre 2007 wurde ein parteienübergreifender Antrag zu einer grundsätzlichen Parlamentsreform gebilligt.[16] Die Kernpunkte lauten im Einzelnen:

    • Das bisherige Feierabendparlament wurde mit Beginn der 15. Legislaturperiode ein Vollzeitparlament.
    • Die staatliche Altersentschädigung ist 2011 abgeschafft worden, seither müssen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen. Dafür erhalten sie monatlich zusätzlich 1587 Euro, sofern sie diesen Betrag nachweislich in eine Altersvorsorge investieren.[17] Politische Staatssekretäre und hauptamtliche Mitglieder der Landesregierung erhalten diesen Betrag nicht,[18] so dass z. B. Minister bei der Altersvorsorge von einem zusätzlichen Abgeordnetenmandat nicht profitieren können – anders als in anderen Parlamenten.
    • Seit Mai 2016, mit Beginn der 16. Legislaturperiode, gilt eine weitgehende Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Ein in den Landtag gewählter Beamter mit Dienstbezügen scheidet mit der Annahme der Wahl aus seinem Amt aus. Die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis ruhen grundsätzlich vom Tag der Annahme der Wahl für die Dauer der Mitgliedschaft. Nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Landtag ruhen die Rechte und Pflichten bis zum Eintritt oder bis zur Versetzung in den Ruhestand, es sei denn, der Beamte stellt einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis oder die oberste Dienstbehörde führt diese ohne Antrag durch. Lehnt der Beamte in letzterem Falle seine Rückführung ab, ist er entlassen. Die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ruhen längstens bis zum Ablauf der Amtszeit. (§§ 27 f., 32. AbgG BW)

    Siehe auch

    Literatur

    • Rolf Blumer, Carola Klötzer, Karsten Preßler: Auch die Moderne kann in Würde altern. Das Landtagsgebäude in Stuttgart und seine Metallfassade. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg, 40. Jg. 2011, Heft 1, S. 21–28 (PDF)
    • Gerhard Ferroni: Landtag von Baden-Württemberg. In: Stadtarchiv Stuttgart (Hg.): Digitales Stadtlexikon Stuttgart, publiziert am 19. April 2018.

    Einzelnachweise

    Related Articles

    Wikiwand AI