Arsensäure
Anorganische Säure
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Arsensäure (auch Arsen(V)-säure genannt) ist die von Diarsenpentaoxid abgeleitete Säure mit der Summenformel H3AsO4. Es ist eine dreiprotonige, mittelstarke Säure und etwa so stark wie Phosphorsäure. Die Salze der Arsensäure heißen Arsenate.
| Strukturformel | ||||||||||||||||
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| Allgemeines | ||||||||||||||||
| Name | Arsensäure | |||||||||||||||
| Andere Namen |
Arsen(V)-säure | |||||||||||||||
| Summenformel | H3AsO4 | |||||||||||||||
| Kurzbeschreibung |
durchsichtig bis weißer, geruchloser Feststoff[1] | |||||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||||||||
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| Eigenschaften | ||||||||||||||||
| Molare Masse | 141,94 g·mol−1 | |||||||||||||||
| Aggregatzustand |
fest[1] | |||||||||||||||
| Dichte |
2,50 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
| Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
| Siedepunkt |
120 °C[1] | |||||||||||||||
| Dampfdruck | ||||||||||||||||
| pKS-Wert | ||||||||||||||||
| Löslichkeit |
leicht löslich in Wasser[1] | |||||||||||||||
| Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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| Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: krebserzeugend (CMR)[4]; zulassungspflichtig[5] | |||||||||||||||
| MAK |
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| Toxikologische Daten | ||||||||||||||||
| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | ||||||||||||||||
Gewinnung und Darstellung
Arsensäure bildet sich durch Lösen von Arsenpentaoxid in Wasser:
Das Gleichgewicht dieser chemischen Reaktion kann zur linken Seite verschoben werden. Durch Entzug von Wasser beispielsweise mit Phosphorpentoxid bildet sich aus Arsensäure wieder Arsenpentaoxid.
Eine weitere Reaktion zur Darstellung von Arsensäure ist die Oxidation von Arsen oder Arsen(III)-oxid mit Hilfe konzentrierter Salpetersäure. Dabei bildet sich das Hemihydrat:
Das Dihydrat (H3AsO4 · 2H2O) ist nur über die Kristallisation während mehrerer Tage bei −30 °C zugänglich.[7]
Eigenschaften
Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen
Arsensäure wurde im Dezember 2011 aufgrund ihrer Einstufung als krebserzeugend (Carc. 1A) in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substance of very high concern, SVHC) aufgenommen.[4] Im August 2014 wurde Arsensäure danach in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 22. August 2017 aufgenommen.[8] Als Arsenverbindung unterliegt Arsensäure außerdem den Beschränkungen im Anhang XVII, Nummer 19 der REACH-Verordnung.[9]