Attachéausbildung
Vorbereitung auf den höheren Auswärtigen Dienst
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Als Attachéausbildung wird der Vorbereitungsdienst für den höheren auswärtigen Dienst in Deutschland bezeichnet.[1]
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Attachéausbildung ist die Verordnung über die Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes (ADLV) aus dem Jahr 2025 (ADLV).
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst ist Teil der Laufbahn des höheren auswärtigen Dienstes. Die Beamten, die sich als Bundesbeamte für die Dauer des Vorbereitungsdienstes grundsätzlich im Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden, führen die Dienstbezeichnung Attaché oder für weibliche Beamte Attachée (§ 5). Der Vorbereitungsdienst dauert vierzehn Monate und umfasst unter anderem:
- Blockkurse in den Fächern Geschichte, Internationale Beziehungen, Wirtschaftswissenschaften und Völker- und Europarecht,
- Rechtsausbildung,
- Sprachausbildung in den Prüfungsfächern Englisch und Französisch sowie gegebenenfalls einer weiteren Sprache und
- praktische Ausbildung.
Fachliche Ausbildung
In den Blockkursen werden die Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben vermittelt. Dabei sind sie praxisbezogen zu vermitteln. Besonders soll die Kommunikationsfähigkeit und die Personalführung geschult werden (z. B. durch Rhetorikkurse). Außerdem werden kulturelle Veranstaltungen besucht, Studienfahrten im In- und Ausland durchgeführt und Wirtschaftsunternehmen besucht.
Rechtsausbildung
Die Bewerber werden hier entsprechend ihrer Vorbildung in das Recht allgemein und in das Konsularrecht im Speziellen eingeführt. Attachés, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben, werden besonders mit den Rechtsgebieten vertraut gemacht, für die das Auswärtige Amt eine Ermächtigung erteilen muss. Sie dürften diese Aufgaben ansonsten nicht ausüben und auch nicht ermächtigt werden. Eine Ermächtigung benötigen sie für folgende Fälle:
- Beurkundung von Willenserklärungen und eidesstattliche Versicherungen
- Entgegennahme von Auflassungen
- Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen
- Vernehmungen und Anhörungen, durch die eine richterliche Vernehmung ersetzt werden soll, durchführen
- Aufnahme von Verklarungen
- Personen vereidigen.
Sprachausbildung
Englisch und Französisch werden vertieft gelehrt. Der Attaché soll verhandlungssicher diese Sprachen beherrschen. Nach Möglichkeit soll er eine weitere Sprache lernen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung wird in der Zentrale durchgeführt.
Prüfung
Die Laufbahnprüfung besteht aus Fachprüfungen, den Sprachprüfungen in Englisch und Französisch und der Abschlussprüfung. Die Fachprüfungen finden nach den entsprechenden Lehrveranstaltungen statt, die Sprachprüfungen nach dem Sprachkurs oder nach dem Auslandsaufenthalt und die Abschlussprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes.
Sprachprüfungen finden in Englisch und Französisch statt. Sie bestehen aus zwei jeweils schriftlichen Arbeiten und jeweils einer mündlichen Prüfung. In der mündlichen Prüfung muss der Attaché nachweisen, dass er sich in der Fremdsprache unterhalten kann und in einem Rollenspiel eine Diensthandlung in der Fremdsprache vornehmen.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil erhält der Kandidat am Vortag der Prüfung eine Akte aus dem Auswärtigen Dienst, deren Inhalt er zusammenzufassen hat und eine Entscheidung vorschlagen und begründen muss. Diese Prüfung besteht aus einem kurzen Vortrag. Im zweiten Teil muss er sich einer mündlichen Prüfung unterziehen. Dabei werden Fragen zu historischen, politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, organisatorischen und sonstigen Fachbereichen gestellt, die für den Auswärtigen Dienst wichtig sind. Außerdem müssen Fragen zu aktuellen Themen beantwortet und mit Lehrstoff aus den Fachprüfungen verknüpft werden. Der Aktenvortrag zählt ein Drittel, die mündliche Prüfung zwei Drittel.