Auslandsschadenschutz
Zusatzversicherung in deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen
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Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzversicherung in deutschen Kfz-Haftpflichtversicherungen.
Dieser greift, wenn man im Ausland mit dem Auto unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird. Durch diesen Zusatzbaustein kann sich der Geschädigte an seine eigene Kfz-Versicherung wenden und wird nach deutschen Schadensersatzrecht reguliert. Vorteile sind unter anderem, dass man sich nicht mit dem ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer auseinandersetzen muss, sondern man sich an seine eigene Versicherung wenden kann und die eigenen in der Kfz-Haftpflicht vereinbarten Deckungssummen gelten. Dadurch wird auch eine evtl. anfallende Differenz zu den unterschiedlichen Deckungssummen im Ausland übernommen.[1][2] Der Unfall wird durch den eigenen Kfz-Versicherer mit den ausländischen Versicherer reguliert.[3]
Eine Rückstufung in der SF-Klasse erfolgt bei Inanspruchnahme des Auslandsschadenschutzes nicht.[4]