Ausschuss für Betriebssicherheit
Ausschuss, der das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen des Arbeitsschutzes berät
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Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
Aufgaben
Der ABS wird in § 21 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit dieser Umsetzung beauftragt. Er bekam damit den Auftrag der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelt.
§ 21 (5) BetrSichV führt die näheren Aufgaben des Ausschusses auf:
- Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und daraus entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ermitteln
- Abstimmung der Arbeit im Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit
- Ermittlung von Regeln um die gestellten Anforderungen der Verordnung zu erfüllen
- Beratung des zuständigen Ministeriums in Fragen der betrieblichen Sicherheit
Zusammensetzung
Der Ausschuss besteht aus 21 Mitgliedern, die jeweils durch einen Stellvertreter vertreten werden können. Die Mitglieder werden aus folgenden gesellschaftlichen Gruppen ausgewählt:
- Öffentliche und private Arbeitgeber
- Gewerkschaften
- Länderbehörden
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
- Zugelassenen Überwachungsstellen
- Hochschule und Wissenschaft
Die Geschäftsführung liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Um die fachbezogene Arbeit zu verbessern wurden seitens des Gesetzgebers Unterausschüsse vorgesehen. Ein Koordinierungsgremium ist für die interne Abstimmung und Beteiligung sowie die Abstimmung mit anderen Regelwerksetzern verantwortlich.
Unterausschüsse
Der ABS gliedert sich in 4 Unterausschüsse.[1]
- Unterausschuss 1: Arbeitsmittel
- Unterausschuss 2: Überwachungsbedürftige Anlagen – Prozessanlagen
- Unterausschuss 3: Überwachungsbedürftige Anlagen – Aufzugsanlagen
- Unterausschuss 4: Physikalische Einwirkungen
Weblinks
Literatur
- Norbert Kollmer / Thomas Klindt / Carsten Schucht: Arbeitsschutzgesetz: ArbSchG mit BetrSichV, BaustellV, LasthandhabV, PSA-BV, BiostoffV, MuSchArbV, LärmVibrationsArbSchV, OStrV, ArbMedVV, ArbStättV, EMFV (Kommentierung auch des § 21 BetrSichV), Kommentar, 4. Auflage, München 2021, Verlag: C.H.BECK, ISBN 978-3-406-75383-1.