Bündner Autoverbot

Autoverbot im Kanton Graubünden zwischen 1900 und 1925 From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Bündner Autoverbot im Schweizer Kanton Graubünden bestand zwischen 1900 und 1925. Ähnliche Verbote existierten auch in anderen Kantonen, dauerten aber wesentlich weniger lange. Die Stimmberechtigten im Kanton Graubünden mussten insgesamt neun Mal über das Autoverbot abstimmen, eine weitere Abstimmung galt dem Verfassungsartikel über den Autoverkehr. Das Autoverbot fiel erst am 21. Juni 1925.

Auto wird in Malans (Kanton Graubünden) durch Fuhrwerk abgeschleppt, 1900–1911.

Geschichte

Der gebirgige Kanton Graubünden ist mit 7185 km² flächenmässig der grösste Kanton der Schweiz. Er hatte schon um 1900 ein grosses Strassennetz, das aber nur von Pferdefuhrwerken und Postkutschen befahren wurde und nicht asphaltiert war. Die Pflege oblag in vielen Fällen den Gemeinden.[1][2]

Bis Ende des 19. Jahrhunderts sind die Menschen zu Fuss oder mit Pferden und Kutschen unterwegs. Der Grossrat Gaudenz Issler aus Davos besass im Jahr 1897 das erste Auto in Graubünden, gab es jedoch bereits nach kurzer Zeit wieder an den Verkäufer zurück, da er der Ansicht war, die Strassen in Graubünden seien nicht für Automobile geeignet.[3]

Das Aufkommen des Automobils ab Ende des 19. Jahrhunderts wurde von einer Mehrheit der Bevölkerung mit Misstrauen und Angst kommentiert. Der Kleine Rat des Kantons Graubünden erliess am 24. August 1900 ein Verbot auf sämtlichen Strassen des Kantons, nachdem Fälle gemeldet wurden, in denen der Post- und Fahrverkehr durch Automobile gefährdet worden sei.[4] Das Verbot hatte zur Folge, dass Autobesitzer ohne Sonderbewilligung ihre Automobile von Pferden oder Ochsen durch den Kanton Graubünden ziehen lassen mussten. 1903 erteilte der Kleine Rat Autos von Ärzten und Sanitätsfahrzeugen eine Fahrbewilligung auf Bündner Strassen.

Die Gründe für ein Autoverbot waren vielfältig: Einerseits war die Bevölkerung gegenüber dem neuen Verkehrsmittel negativ eingestellt, andererseits fuhren die Autos vergleichsweise schnell und wirbelten auf den nicht asphaltierte Strassen viel Staub auf und behinderten dadurch andere Verkehrsteilnehmer. Ausserdem sah sich der finanzschwache Kanton Graubünden ausserstande, das ausgedehnte Strassennetz den neuen Verkehrsmitteln anzupassen. Gegner des Autos waren auch die Fuhrhalter, die ihr Geschäft, den Transport von Personen und Waren mit Pferden, in Gefahr sahen. Ebenfalls kritisch war die Rhätische Bahn, die im Auto eine ernstzunehmende Konkurrenz sah.[5][6]

Das Verbot rief auch Kritik hervor. Die Hauptgegner des Autoverbots waren der Tourismus resp. die Hoteliers. Da das Verbot in der Bevölkerung aber grossen Rückhalt hatte, bemühten sich Hoteliers um eine Lockerung der Einschränkungen. So wurden in der Folge Hoteliers erlaubt, Gäste mit dem hoteleigenen Auto abzuholen.[7][8][9]

1906 beschloss der Kleine Rat eine Öffnung gewisser Strassenabschnitte für den Automobilverkehr; diese wurde jedoch durch ein Referendum am 13. Oktober 1907 wieder aufgehoben. 9110 Stimmbürger stimmten gegen die Zulassung von Autos, 2074 waren dafür.[3]

Trotzdem setzte der Rat seine frühere Bewilligungspraxis fort und beschloss am 14. Mai 1910, die Strasse von der Grenze des Kantons St. Gallen (von der Tardisbrücke bei Landquart) bis Chur ganz dem Verkehr zu öffnen. Eine weitere Volksabstimmung machte diese Bewilligung rückgängig.

Nachdem in den Folgejahren eine Reihe weiterer Abstimmungen zugunsten der Autogegner ausging, wurde 1919 erstmals eine Strecke in Graubünden für das Postauto freigegeben und 1923 wurde ein Postautobetrieb über den Julierpass aufgenommen. Endgültig wurde das Autoverbot jedoch erst am 21. Juni 1925 aufgehoben.[3]

Nach der Aufhebung des Verbots nahm der motorisierte Verkehr rasch zu. Der Ausbau der Strassen zog sich aber in die Länge: 1960 waren im Kanton Graubünden erst 36 % der Strassen geteert, während in der übrigen Schweiz der Anteil geteerter Strassen bei 76 % lag.[10][11][12][13]

Liste der Abstimmungen

Kantonale Abstimmungen[14]
Nr Titel Jahr Tag Ja Nein Ja/Nein Anteil Ja-Stimmen
143 Automobilverordnung 1907 13. Oktober 2074 11'184 Nein 15.6
157 Gesetz betr. Automobilverbot ('Zizerser Initiative') 1911 5. März 3453 11'977 Nein 22.4
175 Gesetz betr. Motorfahrzeuge 1920 21. März 6754 14'644 Nein 31.6
185 Gesetz betr. Motorfahrzeuge 1921 13. März 7569 12'987 Nein 36.8
189 Initiativvorschlag betr. Zulassung

des Verkehrs mit Motorfahrzeugen für Ärzte, Tierärzte usw.

1922 30. April 10'381 10'842 Nein 48.9
194 Gesetz betr. probeweiser Öffnung

einiger Strassen für das Automobil in Graubünden.

1923 24. Juni 11'422 9104 Ja 55.6
196 Öffnung einiger Strassen im Oberland

für das Automobil während der Zentenarfeier in Trun

1924 9. Juni 8001 6457 Ja 55.3
197 Gesetz über Verkehr mit Motorfahrzeugen 1924 21. Juni 11'143 12'700 Nein 46.7
199 Gesetz betr. teilweiser Zulassung des Automobils 1925 21. Juni 11'318 10'271 Ja 52.4
202 Kantonales Strassengesetz 1927 20. Februar 11'151 10'093 Ja 52.5
Abstimmungspropaganda aus dem Jahr 1927 zum eidgenössischen Strassengesetz
Eidgenössische Abstimmungen[15]
Nr. Titel Jahr Tag Ja Nein Ja/Nein Anteil Ja-Stimmen
87 Bundesbeschluss betreffend Aufnahme eines Art. 37bis in die Bundesverfassung (Automobil- und Fahrradverkehr) 1921 22. Mai 206'297 138'876 Ja 59.8
104 Bundesgesetz über den Automobil- und Fahrradverkehr 1927 15. Mai 343'387 230'287 Nein 40.1

Der Bundesrat legte am 12. Dezember 1930 dem Parlament einen neuen Gesetzesentwurf vor. Das Parlament verabschiedete ihn am 15. März 1932. Der Bundesrat setzte das „Bundesgesetz über den Automobil- und Fahrradverkehr“ per 1. Dezember 1932 in Kraft. Das war der Anfang einer eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzgebung.[16]

Entwicklung des Motorfahrzeug-Bestands 1925–1930 im Kanton Graubünden

Nach dem Ende des Autoverbots am 21. Juni 1925 entwickelte sich der Bestand von Motorfahrzeugen im Kanton Graubünden fast explosionsartig und verzehnfachte sich innerhalb von sechs Jahren von 260 auf 2262 Fahrzeuge.[17]

Weitere Informationen Jahr, PKW ...
Jahr PKW LKW Motorräder Total
1925 136 7 117 260
1926 283 31 300 614
1927 412 35 482 929
1928 612 43 706 1361
1929 814 58 903 1775
1930 1051 75 1136 2262
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Anekdote

Karl August Lingner kommt in Dresden mit dem Mundwasser Odol zu grossem Reichtum. Im Jahr 1900 kauft er in Graubünden das bis zur Ruine zerfallene Schloss Tarasp und lässt es wieder aufbauen. Als Vorsitzender des sächsischen Automobilclubs reist er mit seinem Mercedes an. Doch von der Bündner Grenze bis zu seinem Grundstück muss auch er seine Limousine von echter Pferdestärke ziehen lassen. Auf seinem Grund und Boden darf Lingner den Motor wieder starten.[18][19][20]

Literatur

  • Cla Biert: Quels da Patnaglia e'l prüm automobil (Die Menschen aus Patnaglia und das erste Auto). Erzählung auf Rätoromanisch (Idiom Ladinisch) über den fiktiven Engadiner Ort Patnaglia und das Autoverbot. In: Chalender Ladin, Ausgabe 1958.
  • Christoph Maria Merki: Der holprige Siegeszug des Automobils 1895–1930. Zur Motorisierung des Strassenverkehrs in Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Wien, Köln, Weimar 2002, ISBN 978-3-205-99479-4. S. 148.
  • Stefan Hollinger: Graubünden und das Auto. Kontroversen um den Automobilverkehr 1900–1925. Quellen und Forschungen zur Bündner Geschichte. Band 19. Staatsarchiv Graubünden. Chur 2018, ISBN 978-3-85637-350-4. online
  • Jürg Simonett: Die verweigerte Automobilität: das Bündner Autoverbot 1900–1925. Kontroversen um das Auto. 4/1993. S. 37–40. Online
  • Sur Felici Maissen: Der Kampf um das Automobil in Graubünden 1900–1925. Chur 1968.
  • Simon Bundi, Isabelle Fehlmann, Flurina Graf, Christoph Maria Merki, Kurt Möser: Das Jahrhundert des Automobils. Graubünden 1925–2025. AS Verlag, Zürich 2025, ISBN 978-3-03913-070-2.
  • Zeitschrift Terra Grischuna. 100 Jahre Automobil Graubünden. Ausgabe 03/25, Somedia Verlag, Chur
  • Bundesamt für Strassen: Wie die Strasse in der Schweiz ein nationales Thema wurde. In: Blog des Bundesamts für Strassen vom 28. Dezember 2021. Online
  • Stefan Hollinger: Graubünden und das Auto. Kontroversen um den Automobilverkehr 1900–1925. Quellen und Forschungen zur Bündner Geschichte. Band 19. Staatsarchiv Graubünden. Chur 2018, ISBN 978-3-85637-350-4. online
  • Dominik Landwehr: Das Bündner Autoverbot. Blog des Schweizer Nationalmuseum vom 19. Juni 2024. Online
  • Institut für Kulturforschung Graubünden: Das Jahrhundert des Automobils. Graubünden 1900–1925. Simon Bundi, Isabelle Fehlmann, Flurina Graf, Christoph Maria Merki und Kurt Möser. AS Verlag, Zürich 2025, ISBN 978-3-03913-070-2.

Einzelnachweise

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