Bürgerentscheide in Sachsen 2026
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Bürgerentscheide in Sachsen sind auf Gemeindeebene ein Recht kommunaler Mitbestimmung. Sie finden statt bei Gebietsveränderungen, wenn es fünf Prozent der Bürger fordern oder wenn es der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder fordert. 2026 wird es in Sachsen mindestens vier Bürgerentscheide geben/gegeben haben. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtslage
Wie in der Einleitung beschrieben, findet ein Bürgerentscheid bei Gemeindefusionen, Eingemeindungen oder ähnlichen Gebietsveränderungen ohne reinen Bereinigungszweck obligatorisch statt. Zudem können fünf Prozent der Bürger der Gemeinde ein Bürgerbegehren an die Gemeinde richten, das Grundlage für den Bürgerentscheid ist.[1] Zudem kann der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschließen (sog. Ratsbegehren). Gegenstand des Entscheidungsvorschlages dürfen alle Themen sein, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen, mit Ausnahme von Weisungsaufgaben, Fragen der inneren Organisation der Verwaltung, Haushaltssatzungen, Jahresabschlüssen, Regelungen der Sächsischen Gemeindeordnung oder gesetzeswidriger Ziele. Der Entscheidungsvorschlag muss mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten sein und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten um erfolgreich zu sein, jedoch nur, wenn mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen. In den kreisfreien Städten kann der Stadtrat durch die Festlegung der Hauptsatzung dieses Quorum auf bis zu 15 % senken. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid kommt einem Gemeinderatsbeschluss gleich und kann innerhalb von drei Jahren nur durch neuerlichen Bürgerentscheid aufgehoben werden.[2]
Liste
Erfolgreich sind Bürgerentscheide dann, wenn sowohl die Spalte „JA“ als auch die Spalte „JA-Quorum“ grün markiert ist.
| Nr. | Gemeinde | Datum | Thema | Ergebnis | Erfolg | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmberechtigte | ungültige
Stimmen |
gültige
Stimmen |
W.- | JA | NEIN | JA-Quorum | |||||
| 1 | Taucha | 7. Juni | Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 70 "GE/GI Merkwitz" zur Errichtung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Merkwitz soll eingestellt werden.[3][4][5] | 12.688 | 3 | 4.230 | 33,4 % |
2.172 51,2 % |
2.063
48,8 % |
3.167 Nein |
|
| 2 | Bad Brambach | 14. Juni | Sind Sie mit dem Entwurf der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster einverstanden?[6][7][8][9][10] | 1.362 | 6 | 992 | 73,3 % | 437
44,1 % |
555
55,9 % |
341
Nein |
|
| Bad Elster | 2.942 | 5 | 1.454 | 49,6 % | 554
38,1 % |
900
61,9 % |
736
Nein |
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| 3 | Reichenbach im Vogtland | 13. September | Sind Sie dafür, den Beschluss des Stadtrates Reichenbach vom 02.02.2026 zum Tagesordnungspunkt 3, „Beschluss zur Neufassung der Satzung der Stadt Reichenbach im Vogtland zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen (Schulbezirkssatzung) aufzuheben und den bisherigen Einschulungsbereich unverändert beizubehalten? | ausstehend | |||||||
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