Bahnhofswagen
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Bahnhofswagen sind Eisenbahnwagen, in der Regel ausgemusterte Personen- oder Güterwagen, die ausschließlich innerhalb eines Bahnhofs für innerbetriebliche Zwecke, eingesetzt wurden.[1]

Nutzung
Es handelte sich meist um Wagen, deren Zustand einen Einsatz im regulären Personen- oder Güterverkehr nicht mehr erlaubte, die aber als ortsfeste Lager-, Aufenthalts-, oder Schulungsräume, vereinzelt auch für Transporte innerhalb eines Bahnhofes, beispielsweise von Stückgütern, Werkstoffen, Müll oder Schlacke, über ihre eigentliche Nutzungsdauer hinaus sinnvolle Verwendung fanden.[1] Unterhaltungsarbeiten erfolgten nur im für die Nutzung unbedingt erforderlichen Maß. Sie durften nicht in Züge eingestellt werden, da sie den Vorschriften, wie der deutschen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, nicht mehr entsprachen.[1][2] Somit wurden in der Regel die sonst bei Wagen des Betriebsbestandes erforderlichen Anschriften wie Wagennummern und Gattungszeichen entfernt oder durchgestrichen, in Deutschland wurde stattdessen Bahnhofswagen, fallweise mit einer Nummer, der Standort und Darf nicht in Züge eingestellt werden angeschrieben.

Heute sind die allermeisten Aufgaben früherer Bahnhofswagen entfallen, weshalb sie selten geworden sind. Da es sich dabei meist um schon zum Zeitpunkt der Umnutzung alte Wagen handelte, wurden sie nach der endgültigen Nutzungsaufgabe oft zerlegt und verschrottet. Andererseits bewegte der nunmehr weitere Jahrzehnte nach dem Verschwinden der Ursprungsbauarten aus dem aktiven Betrieb noch gestiegene historische Wert der alten Fahrzeuge in Einzelfällen doch Liebhaber zu (teils sehr aufwendiger) Restaurierung und musealer Erhaltung.[3]
Weiterhin noch gebräuchlich sind mehr oder minder stationäre Rampenwagen, um Autos auf Autoreisezüge auffahren zu können – dies ist eine früheren Bahnhofswagen entsprechende Wagennutzung, auch sie gegebenenfalls nicht mehr so angeschrieben ist.