Balkonkraftwerk
Kleinst-Photovoltaik-Anlage für Balkone, Hausfassaden, Sohlbänke und Fensterlaibungen
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Ein Balkonkraftwerk (kurz BKW, in Deutschland ist gesetzlich auch der Begriff Steckersolargerät in § 3 Abs. 43 EEG[1] definiert, umgangssprachlich oft: Balkonsolar) ist eine kleine Photovoltaikanlage zur Erzeugung von elektrischem Strom. Es besteht aus einem oder aus mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Niederspannungs-Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis im Netz eines Letztverbrauchers. Als Montageort wird häufig der Balkon, der Carport, das Garagendach oder die Terrasse genutzt. Der erzeugte Strom kann sofort genutzt werden, ungenutzte Elektrizität fließt vom Anschluss des Verbrauchers unvergütet in das öffentliche Netz.[2]



Geschichte
1994 stellte der Niederländer Henk Oldenkamp auf der IEEE First World Conference on Photovoltaic Energy Conversion den ersten Modulwechselrichter (OK4) vor. 1996 entstand in den USA die „Guerilla-PV“-Bewegung, als Aktivisten Fotos ihrer ohne Genehmigung angeschlossenen Anlagen ins Internet stellten. In Deutschland brachten der Journalist Thomas Seltmann und Willi Krauß (Solar Krauß) um 1997 das erste steckbare Solargerät unter dem Namen Kraftzwerg (110-Watt-Modul mit Wechselrichter) auf den Markt. In Österreich gewann 1999 der Ingenieur Franz Niessler einen Preis für sein „Wechselstrom-Solarmodul (Solarkraftzwerg)“.[3][4] Die spanische Fundación Tierra führte von 2009 bis 2014 die Kampagne Guerrilla Solar durch und erhielt dafür 2009 den Eurosolar-Preis.[4] Daraufhin wurden die Anlagen in Spanien zeitweise per königlichem Dekret verboten. 2013 forderten der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW)[5] und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)[6] für Steckersolargeräte dieselben Auflagen wie für fest installierte PV-Anlagen; das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft stufte sie als unzulässig ein und warnte vor angeblichen Gefahren.[4] Ebenfalls 2013 hielt Ralf Haselhuhn (DGS) auf dem NetzGipfel der BürgerEnergie Berlin einen Workshop unter dem Titel „Sonnenstrom vom Balkon: Guerilla-Photovoltaik“.[7] 2013 brachten Holger Laudeley und Sun Invention Ltd. mit Plug-and-Save die erste Serie steckbarer Solargeräte in Deutschland auf den Markt.[8] Da Erzeugungsanlagen im Endnahmestromkreis in den VDE-Normen nicht vorgesehen waren, nutzten Netzbetreiber den Normungsverstoß als formalen Ablehnungsgrund – weshalb er sein System im Film „Leben mit der Energiewende“ mit den Worten bewarb: „Wer um Erlaubnis fragt, ist selber schuld.“[4] Als einer der ersten deutschen Balkonkraftwerk-Influencer trug er mit seiner YouTube-Präsenz zur Bekanntheit der Technologie bei. Diese Reichweite nutzte er auch, um sich als Erfinder und Pionier der Normung der Balkonkraftwerke zu positionieren[9] – eine Darstellung, die ihm 2021 den „Preis für Zivilcourage“ der Werner-Bonhoff-Stiftung einbrachte.[10]
Regulatorische Öffnung in Europa (2007–2016)
In den Niederlanden erlaubte die Installationsnorm NEN 1010:2007 ausdrücklich den Anschluss von PV-Anlagen bis 2,25 Ampere (ca. 517 Watt) über einen normalen Stecker.[11] 2014 vereinfachte das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) den Anschluss freizügig steckbarer Photovoltaikanlagen bis 600 Watt regulatorisch.[12] In Österreich veranlasste Simon Niederkircher ab 2014 mit seinem Blog „Das Solarzwerg-Experiment“ und dem Produkt Simon.energy die Regulierungsbehörde E-Control, beim Fraunhofer ISE eine Sicherheitsstudie in Auftrag zu geben. Die 2016 veröffentlichte Studie kam zu dem Schluss, dass der Betrieb bei Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen unproblematisch sei.[13] Infolgedessen öffnete die E-Control im Juli 2016 ihre Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) für Steckersolargeräte bis 600 Watt.[14]
Normierung und Durchbruch in Deutschland (2016–2026)
Anfang 2016 luden Thomas Seltmann und Marcus Vietzke alle Steckersolar-Befürworter zur Intersolar in München ein; daraus entstand die Arbeitsgruppe PVplug der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) mit der Informationsplattform pvplug.de.[15]
Mit der bisher umfassendsten deutschen Sicherheitsuntersuchung zu Steckersolargeräten (PI Berlin),[16] einem Positionspapier,[17] namhaften Erstunterzeichnern[18] und über 300 Einsprechenden verhandelte die AG PVplug Stromerzeuger im Verbraucherstromkreis in die Installationsnorm VDE V 0100-551-1:2018-05.[19] Parallel veröffentlichte die Arbeitsgruppe den DGS-Sicherheitsstandard DGS 0001:2017-08, um bis zur Veröffentlichung der Produktnorm klare Sicherheitsanforderungen für Anbieter vorzuschlagen.[7] Für diese ehrenamtliche Pionierarbeit erhielt die AG PVplug 2018 den Georg-Salvamoser-Preis.[20] Mit dem Rückenwind einer weiteren Kampagne mit über 900 Einsprechenden verhandelte Marcus Vietzke die Laienanmeldung von Steckdosen-Solargeräten bis 600 Watt in die Netznorm VDE-AR-N 4105:2018-11.[21]
Eine 2022 von der HTW Berlin veröffentlichte Marktstudie ermittelte erstmals, dass bis Ende 2021 zwischen 140.000 und 190.000 Steckersolargeräte in Deutschland verkauft worden waren; die Verkaufszahlen hatten sich 2020 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt (dieser Trend hielt bis 2024 an). Trotz Normverstoß nutzten 77 Prozent der Geräte den Schuko-Stecker; der Anteil nicht gemeldeter Anlagen lag 2021 bei 86 Prozent.[22]
Neun Jahre nach dem Antrag der AG PVplug wurde die Produktnorm DIN VDE V 0126-95:2025-12 veröffentlicht.[23] Sie erlaubt den Anschluss an normale Haushaltssteckdosen (Typ F / Schuko), sofern die Wechselrichterleistung auf 800 Watt und die Modulleistung auf 960 Wp begrenzt ist. Soll mehr Solarleistung eingekoppelt werden, ist eine Energiesteckvorrichtung (Wieland-Steckdose) oder ein Sicherheitssystem (z. B. ready2plugin) erforderlich. Zusammen mit der Installationsnorm VDE V 0100-551-1 und der Netznorm VDE-AR-N 4105 bildet sie erstmals einen vollständigen normativen Dreiklang für Steckersolargeräte.[24]
Mit der überarbeiteten VDE-AR-N 4105:2026-03 ist erstmals die Laienanmeldung von Steckerspeichern, KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Windenergieanlagen bis 800 Watt möglich. Der im Oktober 2024 gegründete Bundesverband Steckersolar e.V. hatte zuvor Hunderte zum Einspruch bewogen. Da die Norm keine Leistungsbegrenzung für Solarmodule vorsieht, sind damit nun vollständige Eigenheim-Solaranlagen bis 9 kWp per Plug-and-Play anschließbar.[25][26]
Entbürokratisierung (2018–2024)
2018 gründete Christian Ofenheusle die Plattform MachDeinenStrom.de, die Nutzern einen Anmeldeservice beim Netzbetreiber anbot.[27] Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) stellte im Oktober 2023 klar, dass für Steckersolargeräte keine Baugenehmigung erforderlich ist.[28] Ab 2022 setzten Balkon Solar e.V. und Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. mit Petitionen weitere Vereinfachungen in Gang; daraus entstanden die AG Balkonkraftwerk und der im Oktober 2024 gegründete Bundesverband Steckersolar e.V. Mit dem Solarpaket I vom 16. Mai 2024 wurden zentrale Erleichterungen ins EEG aufgenommen:[29][30] Die Leistungsgrenze wurde auf 800 Watt angehoben, rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend geduldet, die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber für speicherlose Geräte bis 2000 Wp Modulleistung entfällt, eine Leistungszusammenfassung mit bestehenden PV-Dachanlagen ist nicht mehr erforderlich, und Steckersolargeräte gelten seither als „privilegierte Maßnahme“ im Sinne von BGB und WEG.[31]
Ende 2025 waren über 1,3 Millionen Steckersolargeräte im Marktstammdatenregister registriert; der deutsche Regulierungsweg gilt international als Vorbild.[32][33]
Rahmenbedingungen
Deutschland
Technische Aspekte
Pro „Entnahmestelle eines Letztverbrauchers“ (Stromzähler) dürfen nach § 8 Abs. 5a EEG Steckersolargeräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt (W) oder genauer 800 Voltampere (VA) Scheinleistung durch Laien installiert werden. Wenn der zugehörige Stromzähler über keine Rücklaufsperre verfügt, darf er vorübergehend bis zum Austausch rückwärts laufen.[34][35]
Die VDE-Normen empfehlen für Balkonkraftwerke einen speziellen „Einspeise-Stecker“, der nach außen isolierte Kontakte hat (Stand Dezember 2023). In der Praxis werden bei rund 80 Prozent aller Anlagen Schuko-Stecker zur Stromeinspeisung von Steckersolargeräten verwendet. Um die Sicherheit bei der Stromeinspeisung mit einem Schuko-Stecker zu gewährleisten, ist auf DGS-Sicherheitsstandards (DGS 0001:2023-01) oder auf die VDE-Produktnorm (VDE 0126-95) für den verwendeten Wechselrichter zu achten, so dass er über Sicherheitsschaltungen, die richtige Isolationskoordination und eine prompte Zwangsabschaltung verfügt, sobald der Stecker aus der Dose gezogen wird oder das Netz ausfällt (Komponenten zum Netz- und Anlagenschutz). Auf einen speziellen „Einspeise-Stecker“ ist zu achten, wenn seine Verwendung zwingende Voraussetzung für eine finanzielle Förderung ist. Das kann z. B. bei Förderzuschüssen von Kommunen, Landkreisen oder Bundesländern der Fall sein.[35] Mit einem Flachkabel, das MC4-Anschlüsse (Solarstecker und -buchse) hat, zwischen Solarpanelen und Wechselrichter kann per Fensterdurchführung die Nutzung einer Steckdose im Gebäudeinneren ermöglicht werden.
Der Wechselrichter eines Balkonkraftwerks nutzt das öffentliche Stromnetz als Referenz für die Wechselstromfrequenz und die Wechselspannung, die von ihm erzeugt wird. Bei Stromausfall kann der Wechselrichter die Solarenergie nicht mehr in Wechselstrom konvertieren, wenn diese Referenz fehlt. Aus Sicherheitsgründen ist das auch zwingend und gewollt, weil eine Stromeinspeisung bei Ausfall des öffentlichen Netzes ein Sicherheitsrisiko bei Reparaturen darstellt.[36]
In Deutschland (s. „Produktnorm“), Österreich und in der Schweiz ist die Selbstinstallation erlaubt. In Deutschland ist der Betrieb durch eine VDE-Norm geregelt (VDE-AR-N 4105).
Politischer Rahmen


Ein Steckersolargerät spart Energie und fördert damit das Staatsziel „Umweltschutz“ bzw. „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“; gemäß Artikel 20a GG.[37][38] Der Beitrag der Steckersolargeräte zur Energiewende ist laut Umweltbundesamt quantitativ gering, aber auch qualitativ zu bewerten.[39] Balkonkraftwerke ermöglichen vielen Menschen eine aktive Teilhabe an der Energiewende. Letztverbraucher, die ein Balkonkraftwerk installiert haben, setzen sich mit ihrem Stromverbrauch und -bedarf auseinander. Das führe zu „Akzeptanzsteigerung und Demokratisierung der Energiewende“.[40]
Gesetzlicher Rahmen
In der Europäischen Union werden gemäß der EU-Verordnung 2016/631[41] Balkonkraftwerke mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 W gemäß dem Stromnetz als nicht relevant betrachtet. Daher besteht keine Verpflichtung zu einer Anmeldung beim oder Genehmigung durch den Netzbetreiber. In Deutschland ist das in § 8 Abs. 5a EEG mit der Formulierung „… zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen … können nicht verlangt werden“ umgesetzt. Ein Balkonkraftwerk muss in Deutschland lediglich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.[35] Gemäß dem am 1. April 2024 veröffentlichten Merkblatt Registrierung für Balkonkraftwerke der Bundesnetzagentur sind im Marktstammdatenregister nach Anlage eines Nutzerkontos der Standort der Anlage, das Inbetriebnahme-Datum, die Modulleistung (bis 2000 Watt peak) und die Wechselrichterleistung (bis 800 W) anzugeben. Wird auch ein Stromspeicher betrieben, sind auch dessen technische Daten zu erfassen.[42]
Ermäßigte Umsatzsteuer
Seit 1. Januar 2023[43] ist nach § 12 Abs. 3 UStG für alle wesentlichen Komponenten und die Installation einer Photovoltaikanlage mit „nicht mehr als 30 Kilowatt (peak)“ die Umsatzsteuer auf 0 Prozent ermäßigt, wenn sie fest installiert ist. Erfasst sind mit dieser Regelung auch sogenannte Balkonkraftwerke mit einer Modulleistung von 300 Wp und mehr. Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) mit einer Leistung unter 300 Wp sind dagegen nicht erfasst.[44]

Privilegierte Maßnahme
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist der Hauseigentümer (Vermieter, Eigentümergemeinschaft) vor Installation eines Balkonkraftwerks zu fragen, wenn es außerhalb der Wohnung angebracht wird.[34] Seit 17. Oktober 2024 können Eigentümer[45] und Vermieter[46] ihre Zustimmung nicht mehr ohne triftigen Grund versagen. Berechtigte Vorgaben und Einschränkungen, die z. B. aus Bauvorschriften, Denkmalschutz, Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder dem Mietvertrag resultieren, sind einzuhalten.
Produktnorm
Die VDE-Produktnorm für „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb“ (DIN VDE V 0126-95) definiert die technischen Anforderungen für Steckersolargeräte, die als Set aus Photovoltaik-Modul(en), Kabeln, Kleinwechselrichter, Anleitungen und Montagematerial zusammengestellt sind. Ein Gerät darf von Laien komplett montiert und per Schuko-Stecker an einer Steckdose angeschlossen werden, falls bzgl. Modul- und Wechselrichterleistung die Grenzen von 960 Wp und 800 W eingehalten werden und der Hersteller des Sets zertifiziert, das alle Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.[47]
Häufigkeit
Ende 2025 waren mehr als 1,3 Millionen Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister angemeldet[32], wobei von einer mindestens gleich großen und teils deutlich höheren Dunkelziffer unangemeldet betriebener Anlagen ausgegangen wird.[48] 2023 erlaubten 25 von 27 EU-Mitgliedstaaten die Errichtung von Balkonkraftwerke unter verschiedenen Voraussetzungen.[49]
Österreich
In Österreich ist die Installation von Solarzellen durch ÖNORM E 8001-4-712[23] geregelt.
Schweiz
Balkonkraftwerke sind in der Schweiz viel weniger verbreitet als in Deutschland. Dazu trägt bei, dass in der Schweiz viele Aspekte rechtlich weniger klar geregelt sind. So gibt es in der Schweiz anders als in Deutschland kein Recht der Mieter auf die Installation eines Balkonkraftwerks, und viele Mieter scheuen den Konflikt mit dem Vermieter.[50] Zudem gibt es weniger verbindliche Normen zu Anschluss, Leitung und Sicherheit, und außerdem ist theoretisch eine Baubewilligung erforderlich, was allerdings laut der Neuen Zürcher Zeitung «niemand tut und auch keine Gemeinde einfordert.»[50]
Weil in der Schweiz anders als in Deutschland eine Einspeisevergütung von 10 Rappen pro Kilowattstunde erhält, wer Solarstrom ins Netz einspeist, sind Balkonkraftwerke in der Schweiz rascher amortisiert.[50]
Wirtschaftlichkeit
Balkonkraftwerke gelten gemeinhin für den Verbraucher als profitabel – sofern die Module richtig ausgerichtet und nicht verschattet werden. Außerdem fließen der Anteil des Eigenverbrauchs, der Strompreis des Stromversorgers und die Anschaffungskosten in die Renditeberechnung ein. Nach Schätzungen der deutschen Verbraucherzentrale amortisieren sich Balkonkraftwerke innerhalb von drei bis zehn Jahren.[34]
Ein zusätzlicher Batteriespeicher kann den Eigenverbrauchsanteil weiter erhöhen, da mittags erzeugter Überschussstrom zwischengespeichert und am Abend genutzt werden kann.[40] Bei einem Balkonkraftwerk wird bereits ohne Speicher ein großer Teil des Solarstroms direkt verbraucht, weshalb die Wirtschaftlichkeit eines Speichers unterschiedlich bewertet wird.[34] Den zusätzlichen Anschaffungskosten steht dadurch nur ein begrenzter Zusatznutzen gegenüber, sodass sich die Amortisationszeit verlängert. Als am ehesten sinnvoll gilt ein Speicher, wenn die Modulleistung die auf 800 Watt begrenzte Wechselrichterleistung deutlich übersteigt, sodass regelmäßig Überschüsse entstehen, und wenn ein großer Teil des Haushaltsstroms am Abend anfällt. Als unwirtschaftlich gelten dagegen zu groß dimensionierte Speicher, die sich in den ertragsarmen Wintermonaten nur selten vollständig laden lassen.[51]
In Deutschland lässt sich mit einer Anmeldung für die Einspeisevergütung, die technische Nachweise und Prüfungen notwendig macht, mit einem Balkonkraftwerk auch mit der Netzeinspeisung Geld erwirtschaften. Diese Erträge decken allerdings häufig nicht die Kosten der einmaligen Installation eines Einspeisezählers und der zusätzlichen jährlichen Zählergebühren.[52]
Versicherung
Im Regelfall gehört ein Balkonkraftwerk zum Wohnungsinventar und ist z. B. bei Sturmschäden in der Hausratversicherung mitversichert. Werden durch das BKW Sachschäden bei Dritten oder Personenschäden verursacht, greift die Privathaftpflichtversicherung. Ob die vorhandenen Hausrat- und Haftpflichtversicherungen diese Risiken, falls sie nicht konkret benannt sind, tatsächlich absichern, ist im Einzelfall bei den Versicherungen zu erfragen.[34][53]
Weblinks
- Stecker-Solar-Simulator – Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
- Energieerträge von PV-Anlagen – Geografisches Informationssystem für Photovoltaik der Europäischen Kommission
- Stecker- und Balkonsolar 1x1. (PDF) Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), 1. Mai 2024.
- Schritt-für-Schritt-Anleitung des BalkonSolar e.V.
- Mikrowechselrichter-Datenbank (Der Akku Doktor)
- Ertragsrechner für Balkonkraftwerke (Klarwatt)
Interessenverbände
- Balkon.Solar e.V., Mitgliederverein zu Austausch und Beratung über Balkonkraftwerke
- Bundesverband Steckersolar, Branchenverband deutscher Balkonkraftwerk-Unternehmen
Literatur
Hinweis: Die nachfolgend genannten Werke sollten zur allgemeinen Einführung und Abwägungen der Energieeffizienz dienen. Die gesetzlichen Vorschriften und bspw. verfügbare Technik zur Anbringung können sich nach Erscheinen der Fachliteratur geändert haben.
- Rolf Behringer und Sebastian Müller: Balkon-Photovoltaik-Anlagen. ökobuch, Rastede 2023, ISBN 978-3-947021-35-2.
- Jörg Rippel: Balkonkraftwerke. Verstehen und einfach einsteigen. Rheinwerk Verlag, Bonn 2023, ISBN 978-3-8362-9843-8 (192 S., vde-verlag.de [abgerufen am 15. April 2026]).
- Andreas Schmitz et al.: Balkonkraftwerke für alle. Der Leitfaden für die Energiewende zum Selbermachen. Selbstverlag, 2024, ISBN 979-8-32870-95-76.
- Uwe Meilahn (Hrsg.): Balkonkraftwerke. Installation, Ertrag, Speicherung. Stiftung Warentest, Berlin 2025, ISBN 978-3-7471-0871-0 (175 S., test.de [abgerufen am 15. April 2026] Redaktion: Uwe Meilahn).
- Stefan Krauter, Christian Ofenheusle, Ralf Haselhuhn: Balkonkraftwerke kompakt für Dummies. Wiley-VCH Verlag , Weinheim 2025, ISBN 978-3-527-72181-8 (272 S., wiley-vch.de [abgerufen am 15. April 2026]).