Bareina
Gemeinde in Mauretanien
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Bareina (arabisch برينة) ist eine Gemeinde in der Verwaltungsregion Trarza im Südwesten Mauretaniens und liegt im Département R’Kiz. Sie entstand im 18. Jahrhundert.
| Bareina برينة | ||
|---|---|---|
| Staat: | ||
| Region: | Trarza | |
| Departement: | R’Kiz | |
| Koordinaten: | 17° 11′ N, 15° 12′ W | |
| Höhe: | 27 Meter ü.d.M. | |
| Fläche: | 972,40 km² | |
| Einwohner: | 19.954 (2023) | |
| Bevölkerungsdichte: | 21 Einwohner je km² | |
| Zeitzone: | GMT (UTC±0) | |
Geographie
Das Gemeindegebiet von Bareina nimmt den Norden des Départements R’Kiz ein und wird von den Dünenketten der Tieflandwüste Erg Amatlich topographisch geprägt, die vom stetigen Wind in Nordost-Südwest-Richtung parallelgekämmt worden sind. Während die meist um die 1000 Meter breiten Dünenketten im Norden über 70 m Meereshöhe erreichen und eher wüstenhaften Charakter tragen, gehen im Südwesten die meist 500 bis 1000 Meter breiten grundwassernahen Senken dazwischen stellenweise hinunter bis auf Meereshöhe. In einer solchen Senke liegt der Hauptort Bareina auf etwa 27 m Meereshöhe und ist 29 Kilometer von der Départementspräfektur R’Kiz entfernt. Das Gemeindegebiet hat eine Fläche von 972,40 km².[1][2][3]
Bevölkerung
Die Bevölkerungszahl der Gemeinde hat in den Jahren 2000 bis 2023 von 14.987 auf 19.954 Einwohner zugenommen.[1] Der Hauptort selbst hat 1.866 Einwohner (2023). Daneben gibt es noch 14 andere bewohnte Orte. Die einwohnerstärksten Orte sind Belgherbane im Süden mit 4064 Einwohnern und Maata Moulana im Norden mit 5407 Einwohnern.[4]
Verkehr
Bareina wird nicht vom Netz der Nationalstraßen bedient. Lediglich die südwestliche Gemeindegrenze wird von einer 104 Kilometer langen asphaltierten Stichstraße erschlossen, die aus Richtung Nouakchott kommend in Tiguent von der N2 abzweigt und von Nordwesten her über Mederdra nach R’Kiz führt und dort endet. Der Hauptort Bareina ist von dieser Straße aus nur über eine 32 Kilometer lange Wüstenpiste zu erreichen, die einer Senke zwischen zwei Dünenketten der Erg Amatlich folgt.[3]

